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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 128

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 128 - Heiden alle, die König Friedrich auf den Berg gefhrt hatte, und wurde der Streit auch damit verloren, also da König Friedrich gefangen ward und die Herren all von Osterreich; das whrte bis auf die Vesperzeit, da fhrte man den König Friedrich zu dem von Bayern unter einen Baum. Da empfing er ihn und sprach: Herr Oheim, ich sah Euch nie so gern." Da sprach der König Friedrich: Ich sah Euch aber nie also ungern." Die wurden gefhrt des ersten auf Dorn-brg,.... des Morgens aber gen Otting. Da kamen die Herren alle zueinander, und wurde der König Ludwig von Bayern mit seinem Rate einig, da König Friedrich gen Trausnitz in die Burg Vitztum Wiglins, die da liegt ob Regens-brg an einem Wasser, Nab geheien, gefhrt ward ins Gefngnis. Dort lag er gefangen bis in das dritte Jahr, wiewohl ihm Ludwig doch getobt hatte, da er sich ihm gefangen gab mit seinen Treuen: er solle Leibes und Gutes in allen Dingen von ihm sicher sein. 77. Kaiser Ludwig von Bayern und der Papst. 1338. Quelle: Weistum des Kurvereins von Rense der die Knigswahl 1338 (Lateinisch). bersetzung: Erl er a. a. O. Bd. 3. 6. 357 und 358. Im Namen des Herrn! Amen. Durch diese gegenwrtige Urkunde sei allen offen kundgetan, da im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1338 am sechzehnten Tage des Monats Juli ungefhr um die siebente Stunde selbigen Tages .... im Baumgarten, der beim Dorfe Rense am Ufer des Rheines liegt, wo die Kur-frsten des heiligen rmischen Reiches zu Verhandlungen der die Wahlen und andere Angelegenheiten selbigen Reiches hufig zusammenzukommen pflegen, die ehrwrdigen Vter in Christo, die Herren Erzbischfe Heinrich von Mainz, Walram von Kln und Balduin von Trier, sowie die erlauchten Fürsten und Herren, die Herren Rudolf, Ruprecht und Ruprecht nebst Stephan, die den Pfalzgrafen des Reiches vertreten, da es nicht entschieden war, wer von ihnen der stimmberechtigte Graf sein sollte, sowie Rudolf, Herzog von Sachsen, und Ludwig, Markgraf von Brandenburg, sich miteinander versammelt und persnlich eingefunden haben, um der die Rechte und Gewohnheiten im Reiche zu verhandeln. Dieselben haben auch Verhandlungen gepflogen mit den zahlreichen Getreuen des oftgenannten Reiches, Geistlichen und Laien, die daselbst gleichfalls anwesend waren..... Und nachdem sie unter sich selbst der Reihe nach unter Ableistung von Eiden Umfrage gehalten hatten, wie es Brauch selbiger Fürsten ist, haben sie einhellig und eines Sinnes endgltig ausgesprochen, entschieden und als Urteil verkndet: das sei Rechtens und altbewhrte Gewohnheit im Reiche, da, wenn von den Kurfrsten des Reiches oder auch von dem an Zahl berwiegenden Teile selbiger Fürsten in Zwiespalt einer zum Könige der Rmer gewhlt worden ist, er nicht der Er-nennung, Genehmigung, Besttigung, Zustimmung oder Gutheiung des ppst-lichen Stuhles bedarf, um die Verwaltung der Gter und Rechte des Reiches oder den Knigstitel zu bernehmen, und da betreffs dieser Dinge ein solcher Er-whltet mit Recht nicht an selbigen Stuhl sich zu wenden hat, sondern da es so gehalten und Sitte und Brauch seit undenklichen Zeiten gewesen ist, da die von den Kurfrsten des Reiches einmtig oder von der Mehrheit, wie oben, Er--
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