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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 215

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 215 - Ziele nachstreben. Das Vaterland schtzen, verteidigen, erhalten, dazu ist jeder, dazu sind alle verbunden. Aber nach beiden Seiten zu hinken, bald nach Paris, bald nach Stockholm zu blicken, Landschaften hingeben und Freiheit erkaufen wollen, bei Gott! das ist und war nie deutsch..... 129. Die Bestimmungen des Westslischen Friedens. 1648. (Lateinisch.) bersetzung: L. v. Woltmann, Geschichte des Westflischen Frieden?. Bd. 2. Leipzig 1308. Anhang, A. Friedensschlu zu Osnabrck zwi'chen der kaiserl. Majestt, dem Deutschen Reiche und der knigl. Majestt von Schweden. 1. Artikel. Es sei ein christlicher, allgemeiner, ewiger Friede, eine wahre, aufrichtige Freundschaft von feiten der kaiferl. Maj. und des Hauses Osterreich wie auch aller dessen Verbndeten mit der knigl. Maj. von Schweden, deren^ Bundes-genossen und Anhngern. 4. Artikel. 2. Vor allen Dingen hat der Osnabrckische und Mnstersche Konvent es dahin gebracht, da die pflzische Sache auf folgende Art geschlichtet ist: 3. Zuvrderst, was das Haus Bayern anlangt, so soll die Kurwrde, welche die Pfalz vorher gehabt hat, mit allen ihren Rechten und mtern sowie auch die ganze Oberpfalz zugleich mit der Grafschaft Cham bei Maximilian Pfalzgraf am Rhein usw., dessen Kindern und berhaupt der ganzen Wilhelmischen Linie verbleiben, solange aus derselben noch mnnliche Erben brig sind. 4. Dagegen will der Kurfürst von Bayern fr sich und seine Erben gnzlich der Forderung von 13 Millionen und jedem Ansprche auf Obersterreich entsagen und gleich nach Publikation des Friedens alle Instrumente (Urkunden) darber Sr. kaiserl. Maj. zur Vernichtung ausantworten. 5. Was das Haus Pfalz anbelangt, so willigt der Kaiser samt dem Reiche um der ffentlichen Ruhe willen darin ein, da kraft dieser bereinkunft die achte Kurwrde errichtet werde, welche Karl Ludwig, Pfalzgraf am Rhein, und dessen Erben und Agnaten von der ganzen Rudolsinischen Linie nach des in der goldenen Bulle ausgedrckten Sukzessionsordnung innehaben sollen..... 9. Sollte es aber der Fall sein, da die Wilhelmische Linie gnzlich ausstrbe und nur das pflzische Haus noch bliebe, so soll nicht allein die Oberpfalz, sondern auch die Kurwrde Bayerns an die berlebenden Pfalzgrafen wieder zurckkommen; die achte Kurwrde dagegen soll ganz aufhren. Indessen soll in erwhntem Fall die Oberpfalz nur so zurckfallen, da den Allodialerben des Kurfrsten von Bayern alle Forderungen und Benefizien, die ihnen in derselben mit Recht zustehen, vorbehalten bleiben. 19. Den Augsburgischen Konfessionsverwandten, die im Besitz der Kirchen gewesen, und unter diesen namentlich den Einwohnern von Oppenheim, soll der geistliche Zustand des Jahres 1624 gelassen werden; und auch den brigen, die es verlangen sollten, soll die bung der Augsb. Kons, sowohl ffentlich in den
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