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1. Die Hohenzollern und das deutsche Vaterland - S. 131

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
131 3. Jeder Staatsangehrige Englands, von welchem Rang oder Stand er sei, der sich in den von nnsren oder nnsrer Verbndeten Truppen be-setzten Lndern betreffen lt, wird als Kriegsgefangener erklrt. 4. Jedes Magazin, jede Ware, jedes Eigentum irgendwelcher Art, das einem englischen Untertan gehrt, wird weggenommen. 5. Der Handel mit englischen Waren ist verboten, und jede Ware, die England gehrt oder aus seinen Fabriken und Kolonieen stammt, wird weggenommen. 6. Die Hlfte des Ertrags aus der Wegnahme der vorbezeichneten Waren und Eigentumsgegenstnde wird verwendet werden zur Entschdigung der Geschftsleute fr die Verluste, die sie durch Wegnahme der von eng-lischen Kreuzern geraubten Handelsschiffe erlitten haben. 7. Kein Fahrzeug, das unmittelbar aus England oder aus den eng-lischen Kolonieen kommt oder dort seit Verffentlichung dieser Verordnung gewesen ist, wird in irgendeinem Hafen aufgenommen. 8. Jedes Fahrzeug, das durch falsche Angaben diese Bestimmung um-geht, wird weggenommen. Schiff und Fracht werden mit Beschlag belegt, wie wenn es englisches Eigentum wre. 9. Unser Prisengericht zu Paris entscheidet endgltig in allen Streit-fllen, die m Bezug auf Ausfhrung dieses Dekrets in unserm Reiche oder den von der franzsischen Armee besetzten Lndern entstehen knnen Unser Prisengericht in Mailand wird die im Gebiet unsres Knigreichs Italien entstehenden Streitflle aburteilen. 10. Von diesem Dekret wird durch unsern Minister des Auswrtigen Mitteilung gemacht den Knigen von Spanien, Neapel, Holland und Etrurien und unsern andern Verbndeten, deren Untertanen wie die unsngen Opfer der Ungerechtigkeit und Barbarei des englischen See-rechts stnd. 11. Unsre Minister des Auswrtigen, des Kriegs, der Marine, der Finanzen, der Polizei und unsre Oberpostdirektoren sind, jeder in seinem Amtsbereich, mit Ausfhrung dieses Dekrets beauftragt. Napoleon. 4. (64.) Urcuen im Kampf gegen iiapofcon. 1805 und 1806. Die Schlacht bei Jena. 14. Oktober 1806. Oberstleutnant Johann von Borcke: Kriegerleben 18061815. Nach dessen Aufzeichnungen bearbeitet von v. Leszcynski, Berlin 1888. S. 136. fohntm " H^e, gehrte der preuischen Armee bis 1807 an und trat f nffilr * gezwungen, m westflische Dienste. Er machte als west- flischer Dffizter den russischen Feldzug mit und wurde zu Ende des Jahres 1813 vom Islt? V11 wid- in die preuische'armee aufefuommm %ez der Zustnde tut preuischen Heere bis zu dessen Zusammenbruch und das Elend der groen Armee Napoleons beim Rckzug aus Rußland sind von groem Werte. Whrend des Krieges zwischen Frankreich und sterreich wurde ein etl der preuischen Armee Mitte 1805 auf den Kriegsfu gesetzt Auch mem Regiment Alt v. Barisch Nr. 26 traf nebst den Regimentern Prinz 9*
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