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1. Die Hohenzollern und das deutsche Vaterland - S. 154

1903 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
154 Punkt 12 der kniglichen Vorlage lautet: Sobald aber bei der Rekrutierung weniger Exemtion (Befreiung) stattfindet, mte mit den militrischen Strafen eine nderung geschehen und sie zwar ebenso strenge, aber weniger diffamierend (beschimpfend) anzuordnen sein, deshalb eine Umnderung der Kriegsartikel vorzunehmen wre." Diese Vernderung wird dringend ntig, sobald die Armee aus lauter Inlndern besteht und wie so sehr zu wnschen ist auch die wohlhabendere und gebildetere Klasse der Landeseinwohner dazu gezogen werden soll. Die Bestimmung im Detail wird aber mit groen Schwierigkeiten verbunden sein, eine sehr reifliche Erwgung und Prfung aller Verhltnisse erfordern. Fr bloe Dienstfehler oder solche Vergehungen, fr die Zivil-Personen keiner persnlichen Strafe unterworfen sind, knnten diese beim Militr vielleicht ganz abgeschafft, dagegen aber die hrtesten krperlichen Strafen und nach Umstnden Todesstrafe ohne Erla auf Subordinations-verbrechen gesetzt werden. Infolge einer nochmaligen Beratung erhielt dieser Punkt folgenden Zusatz: Im ganzen wrden die krperlichen Strafen abgeschafft werden knnen mit Ausnahme der Diebe, wo es sehr zu wnschen wre, wenn man diese bei Wiederholung ihres Verbrechens ganz aus dem Militr ausstoen knnte. Wer aber dreimal eines Fehlers sich schuldig gemacht htte, auf den bisher krperliche Strafen erfolgten, trte beim vierten Male in eine zweite Klasse, wo er mit krperlichen Strafen gezchtigt wrde; nur gute Auffhrung knnte ihn aus dieser Klasse wieder heraustreten lassen. Strenger einsamer Arrest wirkt oft sehr stark auf den Menschen. Bei den zu entwerfenden Kriegsartikeln mssen Belohnungen eben so gut als Bestrafungen ausfhrlich angegeben werden. 72. (72.) Das politische Testament des Areierrn vom Stein. 1808. G. H. Pertz a. a. O. Bd. Ii, S. 309 ff. Umstnde, deren Darstellung es nicht bedarf, forderten meinen Austritt aus dem Dienste des Staates, fr den ich lebe, und fr den ich leben werde. In den uern Verhltnissen herrscht die Notwendigkeit so stark und mchtig, da die Stimme eines Individuums darin wenig vermag. In der Verwaltung des Innern setzte ich mein Ziel. Es kam darauf an, die Disharmonie, die im Volke stattfindet, aufzuheben, den Kampf der Stnde unter sich, der uns unglcklich machte, zu vernichten, gesetzlich die Mglichkeit aufzustellen, da jeder im Volke seine Krfte frei in moralischer Richtung entwickeln knne, und auf solche Weise das Volk zu ntigen, König und Vaterland dergestalt zu lieben, da es Gut und Leben ihnen gern zum Opfer bringe. Mit Ihrem Beistande, meine Herren,*) ist vieles bereits geschehen. Der letzte Rest der Sklaverei, die Erbuntertnigkeit, ist vernichtet, und der unerschtterliche Pfeiler jedes Throns, der Wille freier Menschen, ist gegrndet. Das unbeschrnkte Recht zum Erwerb des Grundeigentums ist proklamiert. Dem Volke ist die Befugnis, seine ersten Lebensbedrfnis *) Es sind Steins politische Freunde und die Teilnehmer seines Wirkens gemeint.
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