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1. Altertum und Mittelalter - S. 185

1911 - Stuttgart : Bonz
185 Gottes zur Welt dachte er sich als unbedingte Vorherbestimmung. Diesem allwirksamen Gott gegenber gibt es keinen kindlichen, vertrauensvollen Glauben, nur willige und freudige Ergebung (Islam). 4) Mohammed glaubte die Willensfreiheit und die sittliche Verantwortlichkeit durch die gttliche Allwirksamkeit nicht ausgeschlossen. Aber seine Sittenlehre kennt weder den Ernst der Snde noch eine wahrhafte Heiligung des Herzens. Die fnf Hauptgebote des Islam, die als die Pfeiler der Religion gelten, fordern auer a. dem Glaubensbekenntnis (Es gibt keinen Gott auer Allah und Mohammed ist der Gesandte Gottes") b. das Gebet, das regelmig fnfmal im Tag verrichtet wird zu bestimmten Stunden, welche der Gebetsausrufer, der Mueddin, von der Hhe des Minaretts herab ankndigt. Diese Gebetsstunden mssen eingehalten werden, wo der Moslem steht und geht. Voraus mssen Waschungen gehen. Das hufigste Gebet ist die erste Sure des Koran, die in allen Lebensumstnden hergesagt wird: Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Erbarmers! Preis sei Gott, dem Herrn der Weltgeschichte, dem Barmherzigen, dem Erbarmer, dem Gebieter des Gerichtstags! Dich verehren wir und dich rufen wir um Hilfe an. Fhre uns auf geradem Pfade derer, welchen du Geduld erwiesen, nicht auf dem Weg derer, der die dein Zorn entbrannt ist (= der Inden) und nicht auf dem der Irregehenden" ( der Christen)! c. Die Almosen, die besonders hoch angesehen sind, da sie in Gottes Gegen-wart führen, während das Gebet nur auf halbem Weg zu Gott leitet, nach dem Koran den Armen, den Waisen, den Pilgern zu reichen, sind zu einer Art Armensteuer geworden, d. Das Fasten, die Tre zur Religion", ist im ganzen neunten Monat Ramadan vom Morgen zum Abend zu beob-achten (bei Nacht kann man sich schadlos halten), e. Die Wallfahrt nach Mekka (hadsch) ist besonders verdienstlich, der zurckgekehrte Pilger (Had-schi) hoch geehrt; doch ist es einleuchtend, da nicht jeder fromme Moslem einmal in seinem Leben die Wallfahrt ausfhren kann. Ein besonderes Verdienst erwirbt man sich auch durch den heiligen Krieg fr den Glauben, der aber zur Pflicht nur wird, wenn das gesetzliche Haupt der Moslemin alle Glubigen dazu ausrufen lt. Es ist kein Zweifel, da alle diese Forderungen nur uerlicher Art sind und keine sittliche Durchbildung verlangen. Der Weingenu ist verboten, Vielweiberei gestattet. Fata-lismus, der in der Schlacht wie im Hause die Lebensdauer vom Willen Gottes fest bestimmt wei, und Fanatismus, fr den der Kampf gegen die Unglubigen, die Rajah (d. h. die Herde), das hchste Verdienst ist, machen den Moslem zum todesmutigen Streiter. Bezeichnend ist auch 5) Mohammeds Lehre von den letzten Dingen: das Jenseits wurde von ihm mit fruchtbarer Phantasie geschdert als ein Leben in gesteigerten irdischen Freuden. Was Mohammed während seines Lebens an gttlichen Offenbarungen vorgetragen hatte und was teils im Munde des Volkes, teils in fliegenden Blttern fortlebte, wurde zwei Jahre nach seinem Tode vom ersten Ehalisen Abu Bekr als Koran (mit Art. Alkoran Vorlesebuch in 114 Suren oder Kapiteln) gesammelt: in manchen Abschnitten schwungvoll, erhaben, tief, in anderen voll orientalischer Phantasterei, in einem groen Teil prosaisch, eintnig; durchweg ohne eigentliche religise Originalitt. 2. Die Ausbreitung des Islam, a. Die Chalisen. An Mohammeds Stelle traten nun Chalisen, d. h. Nachfolger, welche die hchste politische
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