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1. Quellen-Lesebuch für den Unterricht in der vaterländischen Geschichte - S. 76

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
76 der sie nach gemeinsamer Beratung entschieden wrde, aber kurze Zeit darauf brach er den Vertrag und lie, mit Verletzung aller Bande des Schwures, durch die er sich verpflichtet hatte, die Gefangenen nach Gallien, Schwaben, Bayern, Italien und Burgund verbannen. Ihre Lehen gab er an seine Vasallen, deren Hilfe in dem Kriege ihm vor allem von Nutzen gewesen war. Er verweilte noch mehrere Tage in Thringen, stellte die Burg auf dem Hasenberge (bei Nordhausen) wieder her und legte eine Besatzung hinein, um so zu verhten, da sich uach seinem Abzge das leicht-bewegliche Volk zu neuem Aufruhr erhebe. 28. Heinrich Iv. und Kregor Vii. a) der die Gewalt der rmischen Ppste. Folgende Stze, welche zum Teil wrtlich den pseudo-isidorischen Dekretalien entlehnt sind, stellte Gregor Vii. nach der rmischen Fastensynode 1075 als sein Programm zu-sammen. (Bibl. rer. Germ, ed Jaffe. T. Ii. p. 174). Die rmische Kirche ist von dem Herrn allein gegrndet worden. Nur der rmische Bischof allein kann der allgemeine Bischof genannt werden. Nur jener allein kann Bischfe absetzen oder Gebannte wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufnehmen. Sein Gesandter soll allen Bischfen auf dem Konzil Vorsitzen, auch wenn er geringeren Ranges ist, und er kann der sie das Urteil der Absetzung aussprechen. Auch Abwesende vermag der Papst abzusetzen. Mit denen, welche er in den Bann gethan hat, soll man unter anderem nicht in demselben Hause weilen. Ihm allein ist es gestattet, wenn es die Zeit erfordert, neue Gesetze zu geben, neue Gemeinden zu bilden, aus einem Chorherrnstift eine Abtei zu machen und andererseits ein reiches Bistum zu teilen und arme Bistmer zusammenzulegen. Er allein darf sich der kaiserlichen Jnsignien bedienen. Des Papstes Fe allein haben alle Fürsten zu kssen. Sein Name allein darf im Kirchengebete genannt werden. Kein Name ist dem seinen in der Welt zur Seite zu stellen. Ihm ist es erlaubt, Kaiser abzusetzen. Ihm ist es gestattet, falls die Notwendigkeit dazu zwingt, Bischfe von einem Sitz nach dem anderen zu versetzen. Er kann einen Geistlichen innerhalb der Kirche senden, wohin er will. Der von ihm Eingesetzte kann wohl einer anderen Kirche vorstehen, darf aber nicht Vasall sein und darf auch nicht von irgend einem Bischfe einen hheren Rang annehmen.
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