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1. Quellen-Lesebuch für den Unterricht in der vaterländischen Geschichte - S. 276

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
276 der Reinheit des auch von uns bekannten Glaubens wegen leiden, durch gegenwrtiges, von unserer Hand unterzeichnetes Edikt geruht, den genannten Franzosen- eine sichere und freie Aufnahme in alle Lande und Provinzen unserer Herrschaft darzubieten und ihnen zugleich zu erklären, welche Rechte, Freiheiten und Vorteile wir sie genieen lassen wollen, um sie in den Heim-suchungen, mit welchen die gttliche Vorsehung einen so betrchtlichen Teil der Kirche zu treffen fr gut befunden hat, einigermaen zu trsten und zu untersttzen: 1. Damit alle die, welche beschlieen werden, sich in unseren Staaten niederzulassen, dahin mit um so grerer Leichtigkeit bersiedeln knnen, so haben wir uuserm auerordentlichen Gesandten bei den Generalstaaten der Vereinigten Niederlande und unserem Geschftstrger in der Stadt Amster-dam Befehl gegeben, auf unsere Kosten allen Reformierten, die sich an sie wenden, die Schiffe und Lebensmittel zu liefern, deren sie ntig haben, um mit ihren Familien und Gtern von Holland bis nach Hamburg zu ge-langen. In letzterer Stadt wird ihnen dann unser Gesandter beim nieder-schsischen Kreise alle Fahrgelegenheit verschaffen, die sie brauchen, um die-jenige Stadt oder Landschaft unseres Staates zu erreichen, wo sie nach ihrer Wahl ihren Wohnort nehmen wollen. 2. Diejenigen, welche es nicht fr geeignet halten, den Weg durch Holland einzuschlagen, brauchen sich nur nach Frankfurt am Main zu begeben und sich dort an uusern Gesandten oder an unsern Agenten zu wenden, denen wir ebenfalls befohlen haben, sie mit Geld, Pssen und Schiffen zu versehen, damit sie den Rhein hinab in unser Herzogtum Kleve fahren, wo unsere Regierung Sorge tragen wird, sie in den Landschaften Kleve und Mark anzusiedeln, oder falls sie weiter in unsere Staaten hineinwandern wollen, so wird die genannte Regserung ihnen die dazu ntigen Nachweisungen und Fahrgelegenheiten gewhren. 3. Da sich in unsern Landen nicht nur zur Ausbung der einfachsten Handarbeit, sondern auch zum Betrieb der Gewerbe und des See- und Land-Handels Gelegenheit aller Art findet, so knnen diejenigen, welche sich hier niederlassen wollen, selbst den Ort whlen, den sie fr ihre Profession am geeignetsten halten, sei es in den Lndern Kleve, Mark, Ravensberg und Minden oder in den Lndern Magdeburg, Halberstadt, Pommern und Preußen, und da wir glauben, da in der Kurmark die Städte Stendal, Werben, Rathenow, Brandenburg und Frankfurt, und im Lande Magdeburg die Städte Magdeburg, Halle und Kalbe, wie auch in Preußen die Stadt Knigsberg, sei es wegen der Wohlfeilheit des Lebens daselbst, sei es wegen der Leichtigkeit, ein Geschft zu errichten, ihnen am bequemsten sein werden, so haben wir befohlen, da, sobald irgend welche der in Rede stehenden Franzosen dorthin kmen, man sie wohl empfangen und mit ihnen alles
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