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1. Quellen-Lesebuch für den Unterricht in der vaterländischen Geschichte - S. 333

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
333 Gesetze und Gerechtigkeit herrschend sein lassen, ich habe Ordnung und Pnktlichkeit in die Finanzen gebracht; ich habe in die Armee jene Mannes-zucht eingefhrt, wodurch sie vor allen brigen Truppen Europas den Vorrang erhalten hat. Nachdem ich so meine Pflichten gegen den Staat erfllt habe, wrde ich mir unablssig einen Vorwurf machen mssen, wenn ich meine Familien-angelegeuheiten vernachlssigte. Um allen Streitigkeiten, die unter meinen nchsten Verwandten der meinen Nachla sich erheben knnten, vorzubeugen, erklre ich durch diese feierliche Urkunde meinen letzten Willen. 1. Ich gebe gern und ohne Bedauern diesen Lebenshauch, der mich beseelt, der wohlthtigen Natur, die mir ihn geliehen hat, meinen Krper aber den Elementen, aus welchen er zusammengesetzt ist, zurck. Ich habe als Philosoph gelebt und will auch als solcher begraben werden, ohne Prunk, ohne Pracht, ohne Pomp. Ich mag weder geffnet noch einbal-samiert werden. Man setze mich in Sanssouci oben auf den Terrassen in eine Gruft, die ich mir habe bereiten lassen . . . Sollte ich im Kriege oder auf der Reise sterben, so begrabe man mich an dem ersten, dem besten Orte und lasse mich hernach zur Winterzeit nach Sanssouci an den be-zeichneten Ort bringen. 2. Ich berlasse meinem lieben Neffen Friedrich Wilhelm als erstem Thronfolger das Knigreich Preußen, die Provinzen, Städte, Schlsser, Forts, Festungen, alle Munition, Arsenale, die von mir eroberten oder ererbten Lnder, alle Edelgesteine der Krone (die in den Hnden des Knigs und der Knigin, feiner Gemahlin, sind), die Gold- und Silber-service, die in Berlin sind, meine Landhauser, Bibliothek, Mnzkabinett, Bildergalerie, Grten :c. Auch berlasse ich ihm auerdem den Schatz in dem Zustande, in welchem er sich an meinem Sterbetage befinden wird, als ein dem Staate zugehriges Gut, das nur zur Verteidigung oder zur Untersttzung des Volkes angewandt werden darf. 4. Der Knigin, meiner Gemahlin, vermache ich zu den Einknften, die sie schon bezieht, noch jhrlich 10000 Thlr. als Zulage, zwei Fa Wein jhrlich, freies Holz und Wildbret fr ihre Tafel. So hat die Knigin versprochen, meinen Neffen zu ihrem Erben einzusetzen. Da sich brigens kein schicklicher Ort findet, ihr denselben zur Residenz anzuweisen, so mag es Stettin dem Namen nach sein. Doch fordere ich zugleich von meinem Neffen, ihr eine standesgeme Wohnung im Berliner Schlosse frei zu lassen; auch wird er ihr jene Hochachtung beweisen, die ihr als der Witwe seines Oheims und als einer Frstin, die nie vom Tugendpfade ab-gewichen, gebhret. 5. Nun zur Allodialverlafsenschaft! Ich bin nie weder geizig noch reich gewesen und habe folglich auch nicht viel eigenes Vermgen, worber
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