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1. Quellen-Lesebuch für den Unterricht in der vaterländischen Geschichte - S. 437

1895 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
437 Thaler und als quivalent der freien Verpflegung, welche die preuische Armee bis zuni Friedensschlsse in den von ihr okkupierten sterreichischen Landesteilen haben wird, mit fnf Millionen preuischer Thaler in Abzug gebracht werden, so da nur zwanzig Millionen preuischer Thaler bar zu zahlen bleiben. Die Hlfte dieser Summe wird gleichzeitig mit deni Austausche der Rati-sikationen des gegenwrtigen Vertrages, die zweite Hlfte drei Wochen spter zu Oppeln bar berichtigt werden. 93. Keyeimes Wuduis zwischen Ireueu und den sddeutschen Staaten. 1866. Aegidi und Klau h o l d a. a. O. Xi. Nr. 2734. Art. 1. Zwischen Sr. Maj. dem Könige von Preußen und Sr. Maj. dem Könige von Bayern*) wird hiermit ein Schutz- und Trntzbuduis ab-geschloffen. Es garantieren sich die hohen Kontrahenten gegenseitig die Integritt des Gebiets ihrer bezglichen Lnder und verpflichten sich, im Fall eines Krieges ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander znr Verfgung zu stellen. Art. 2. Se. Maj. der König von Bayern bertrgt fr diesen Fall den Oberbefehl der feine Truppen Sr. Maj. dem Könige von Preußen. Art. 3. Die hohen Kontrahenten verpflichten sich, diesen Vertrag vorerst geheim zu halten. Art. 4. Die Ratifikation des vorstehenden Vertrags erfolgt gleichzeitig mit der Ratifikation des unter dem heutigen Tage abgeschlossenen Friedensver-trags, also bis sptestens zum 3. kommenden Monats. Zu Urkund dessen haben die . . . Bevollmchtigten diesen Vertrag in doppel-ter Ausfertigung am heutigen Tage mit ihrer Namensunterschrift und ihrem Siegel versehen. So geschehen zu Berlin den 22. August 1866. von Bismarck. Freiherr von der Pfordten. von Savigny. Gras von Bray-Steiuburg. 94. Thronrede Wilhelms I. an den Weichstag des Morddeutschen Wundes am 19. Juli 1870. Wilhelms I. Reden, Proklamationen, Kriegsberichte zc. Ii. Aufl. Berlin 1874. .117 ff Geehrte Herren vom Reichstage des Norddeutschen Bundes! Als ich Sie bei Ihrem letzten Zusammentreten an dieser Stelle im Namen der verbndeten Regierungen willkommen hie, durfte ich es mit freudigem Danke bezeugen, da meinem aufrichtigen Streben, den Wnschen der Völker und den Bedrfnissen der Civilifation durch Verhtung jeder Strung des Friedens zu entsprechen, der Erfolg unter Gottes Beistand nicht gefehlt habe. Wenn nichtsdestoweniger Kriegsdrohung und Kriegsgefahr den verbndeten Regierungen die Pflicht auferlegt haben, Sie zu einer auer- *) Die Vertrge mit Wrttemberg (13. August) und Baden (17. August) sind vllig gleichlautend.
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