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1. Das Mittelalter und die neue Zeit bis 1648 - S. 38

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
auseinandersetzte und jedem ans Herz legte. Insbesondere hob der Kaiser seine Stellung als Schirmvogt aller Kirchen und aller Hlflosen hervor. Auch lie sich Karl von allen seinen Unterthemen, Geistlichen und Weltlichen, einen neuen Eid schwren und befahl, dabei dringend einzuschrfen, da dieser Schwur mehr enthalte, als die dem Könige frher gelobte Treue. Der Staat Karls des Groen zeigte durchweg ein deutsches Geprge trotz der Verschmelzung romanischen und germanischen Wesens. Wie am Rhein der Mittelpunkt seiner Macht lag, so befand sich auch Karls Hof-Haltung meist in den rheinischen Pfalzen Ingelheim (stlich von Bingen), Nymwegen und besonders in Aachen. Karl behielt die Grundlagen der Verfassung und Verwaltung des merowingischen Staates bei und dehnte sie aus die eroberten Lnder aus Fr die Reichsangelegenheiten kamen zwei Reichsversammlungen in Gebrauch, auf denen zwar alle Freien erscheinen durften, thatfchlich aber fast nur die vom Könige geladenen geistlichen und weltlichen Groen erschienen. Eine grere Reichsversammlung wurde im Mai, das Mai-feld, eine kleinere im Herbst abgehalten. Fr die Sitzungen waren im Freien oder in einem Gebude Rume eingerichtet, in denen, von der brigen Menge getrennt, die Bischfe und bte, und in einem besonderen Raum die Grafen und weltlichen Groen abgesondert berieten. Whrend der Beratungen wurden durch Hofbeamte hin und her die gewnschten Auf-klrungen erteilt und zuletzt die Beschlsse dem Könige zugefertigt. Erhielt ein Beschlu die knigliche Besttigung, so wurde er als Gesetz ausgefertigt. Die in Kapitel eingeteilten Gesetze oder kniglichen Verordnungen heien Kapitulare. Whrend des Reichstages zeigte sich der König leutselig und gesprchig unter dem Volke, oder er begab sich auch, wenn es Wnschens-wert war, unter die Beratenden zu vertraulichen Besprechungen. Auch benutzte er die Zusammenkunft, um den Anwesenden eindringliche Ermahnungen der ihre Verwaltung auszusprechen, und um die Einzelnen der den Zustand des Landes, die Stimmung des Volkes und die auswrtigen Verhltnisse genau zu befragen. Zum Schlu verabschiedete er alle mit herzlichen Worten. Was Karl als Gesetzgeber geleistet hat, erhellt am besten aus den Kapitularen. Sie hatten Geltung fr das ganze Reich; daneben lebten die Franken, Alemannen, Bayern, Thringer, Friesen und Sachsen nach ihren besonderen Volks- oder Stammesrechten. Von besonderem Interesse ist neben dem auf S. 36 erwhnten Kapitnlar von Paderborn und dem auf S. 37 erwhnten Kapitnlar von Aachen das berhmte Capitulare de villis imperialibus, d. h. seine Verordnung der die Kammer-gter vom Jahre 812*
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