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1. Die neue und neueste Zeit von 1648 bis jetzt - S. 68

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
68 Aufgabe des Kaisers bestand nur darin, die einmal bestehenden staatlichen Verhltnisse im Reiche nach Mglichkeit aufrecht zu erhalten, und das ge-lang ihm auch im ganzen bis zum Jahre 1740, wenngleich an Frankreich im Elsa wertvolle Besitzungen verloren gegangen waren und in Bezug auf Lothringen der Kaiser die Reichsinteressen seiner Hauspolitik untergeordnet hatte. Die gemeinsamen Einrichtungen jedoch, durch die man unter Maxi-milian I. eine Reichsverfassung hatte schaffen wollen, waren im gnzlichen Verfall. Das Reichskammergericht zu Wetzlar sollte noch immer ein oberster Gerichtshof aller Stnde und aller Reichsgenossen fem; aber in Umstndlichkeit und in peinlicher Beobachtung langsamer Formen verschleppte es alle Prozesse, ohne zum Spruch zu kommen. Allmhlich huften sich 6000 unerledigte Prozesse aus. Der seit 1663 immerwhrend tagende Reichstag wurde noch von den Gesandten der Fürsten besucht, die nur nach den von ihren Hfen ihnen zugesandten Instruktionen handeln durften, daher zu jedem raschen Entschlsse unfhig, auch unlustig waren und meist nur der leere Ceremonieen und Rangordnungen stritten. Die Kreiseinteilung hatte auch keine Bedeutung mehr. sterreich, das einen Kreis fr sich bildete, hielt sich ganz abgeschlossen. Aus dem oberschsischen Kreise waren Branden-burg-Preueu und Sachsen-Polen hinausgewachsen, ebenso in Niedersachsen Hannover, als der Herzog Ernst August 1692 die neunte Kur und sein Sohn Georg die Krone von England erhalten hatten. Nur im sdwest-lichen Teile des Reiches hatten die beiden rheinischen, der schwbische, der rheinische, der bayrische und frnkische Kreis noch einige Bedeutung. Sie stellten vor allem die Reichsarmee, die aber in ihrer Bnntscheckigkeit und Ohnmacht zum Gesptt wurde. Die frstliche Gewalt entwickelte sich in den groen wie kleinen Territorien zu vlligem Absolutismus. Meist verschwanden die Landstnde ganz, und wo sie bestehen blieben, wurden sie willenlose Werkzeuge der Landesfrsten. Die Landesverwaltung wurde vollstndig umgestaltet und von dem Landesfrsten allein unter Mithlfe seiner Beamten aus-gebt. Es bildete sich ein Beamten st and, der fr die inneren Landes-angelegenheiten das Werkzeug der frstlichen Gewalt war wie nach auen hin das stehende Heer. Die Erhaltung der Beamten und des Heeres erforderte eine Vermehrung des Staatseinkommens, die nicht berall im Verhltnis zu der Vergrerung des Volkswohlstandes zunahm. Am belsten gestalteten sich die Verhltnisse da, wo noch auerdem die Bedrs-nisse einer nach franzsischem Muster eingerichteten glnzenden und frst-lichen Hofhaltung zu bestreiten waren. Von dem alten Grundsatz, da die Hofhaltung aus den Einknften der frstlichen Domnen zu erhalten
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