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1. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 134

1918 - Paderborn : Schöningh
134 Von Rudolf von Habsburg bis zur Reformation. und Bhmen wieder unter einem Fürsten vereinigt. (Im Jahre 1526 fielen sie aufs neue und dauernd ans Haus Osterreich.) 2. Das Reich. Friedrich ist der letzte Kaiser, der in Rom gekrnt wurde. Seine Ttigkeit fr das Reich mar hchst unbedeutend. Wichtige deutsche Lnder wurden damals eine Beute fremder Mchte, a) Die raffchaft Holstein stellte sich unter die Herrschaft Christians 1., des Knigs von Dnemark, Norwegen und Schweden, unter der Bedingung, da sie mit dem dnischen Lehnsherzogtum Schleswig auf immer vereint bleiben solle (1460). b) Das Ordensland Preußen geriet unter die Gewalt der Polen (1466, s. S. 148). Das Reich wurde wieder durch das berhandnehmende Fehdewesen zerrttet. Der Rurfrst Albrecht Achilles von Brandenburg geriet mit der Reichsstadt Nrnberg, andere Fürsten mit schwbischen Stdten in Fehden, welche den zweiten groen Stdtekrieg (um 1450) zur Folge hatten. Eine volle Entscheidung wurde nicht herbeigefhrt, aber wieder litt das platte Land schwer unter den Verheerungen des Krieges. 3. Das Konzil zu Basel (1431-1449) nahm die Beratung der die Reformation an Haupt und Gliedern wieder auf, doch scheiterte auch dieser Versuch. In dem Wiener Konkordat erlangte Kaiser Friedrich vom Papste nur geringe Zugestndnisse. Die beklagten Mistnde in der Kirche blieben fortbestehen. Die im Laufe der Jahrhunderte reich gewordene Kirche war verweltlicht. Die untere Geistlichkeit, selbst oft wenig gebildet, vernachlssigte die Aufgaben der Seelsorge und der Jugenderziehung, deren sich die Städte durch Errichtung von Stadt-schulen anzunehmen begannen, und sie gab durch ihren sittlichen Wandel mannigfachen Ansto. An der hheren Geistlichkeit hatte man auerdem die einseitige Bevorzugung des Adels und die bertragung mehrerer Pfrnden an dieselbe Person zu tadeln. Weitere Beschwerden trafen das Papstturn, welches die Vergebung vieler Amter beanspruchte, die Kirchen willkrlich besteuerte (z. B. Palliengelder bei der, Verleihung des erzbischflichen Palliums), seine Gerichts-barkeit ausdehnte und vielfach Klster von der bischflichen Gewalt befreite und der eigenen unterstellte. 4.Erwerbung Burgunds durch Maximilian. Sowenig Friedrich Iii. fr das Reich sorgte, so eifrig dachte er an die Erweiterung der fter-reichifchen Hausmacht. (Sein Wahlspruch Austriae Est Imperare Orbi Universo, d. h. sterreich soll herrschen der die ganze Welt.) In diesem Streben begnstigten ihn die Verhltnisse in Burgund. Das franzsische Herzogtum Burgund (die Bourgogne, mit der Stadt Dijon) hatte sich, seitdem es ein franzsischer Prinz erhalten hatte (1363), durch Erbschaft und Vertrge um andere franzsische Gebiete (Flandern, Artois) und namentlich um deutsche Gebiete
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