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1918 -
Paderborn
: Schöningh
- Autor: Stein, Heinrich Konrad, Kolligs, Hans, Stein, Bernhard
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Lehrerseminar, Lehrerinnenseminar, Präparandenschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Lehrerbildungseinrichtungen
- Schulformen (OPAC): Lehrerbildungsseminar, Lehrerinnenbildungsseminar, Präparandenanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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der Friebe abgeschlossen. Er hat fr lange Zeit die Verhltnisse in Europa bestimmt und fr Deutschland die Grunblage der Staatsverfassung gebilbet.
Politische Bestimmungen.
1. Das Ausland, a) Schweden erhielt Vorpommern nebst Rge,i die skularisierten Gebiete des Erzbistums Bremen und des Bistums Verden (spr. Jehrden), sowie die Stadt Wismar im Mecklenburgischen/ Es gewann also feste Sttzpunkte am baltischen und am deutschen Meere und beherrschte die Mnbungen der Ober, Elbe und Weser; zugleich murbe es durch diese Erwerbungen Glied des deutschen Reiches
b) Frankreich bekam das sterreichische Elsa und die Landooaiel der 10 Reichsstdte im Elsa, sowie aus dem rechten Rheinufer die Festung Dreifach und das Befatzungsrecht von Philippsburg (in Baden). Die lngst (s. S. 177) eroberten Stifts lande und Reichsstdte Metz, Toul und Berdun wurden frmlich an Frankreich abgetreten. Das deutsche Reich verzichtete vollstndig auf alle diese Gebiete, Frankreich wurde also nicht Reichsstetnb.
c) Die Unabhngigkeit der Schweiz vom beutfchen Reiche und der (vereinigten) nrblichen Provinzen der Rieb erlaub e von Spanien und dem Reiche wrbe anerkannt.
2. Gebietserweiterungen deutscher Fürsten, a) Bayern behielt die Surwurde und die Oberpfalz. Die Unterpfalz wurde nebst einer achten fturwurbe dem Sohne Friebrichs V. von der Pfalz berlassen.
b) Kursachsen behielt die Lausitzen.
c) Brandenburg, dessen Kurfürst Friedrich Wilhelm (der Trotze Kurfurst"). gesttzt aus ein neu gebildetes Heer, zuletzt eine de-wafsnete Neutralitt beobachtet hatte und traft eines Erbvertrages auf das erledigte Herzogtum Pommern Ansprche machte, erhielt Sinter-pommern und zur Entschdigung fr das an Schweden abgetretene
fau[ariiietkn E-biete des Erzbistums Magdeburg erst 1680 In Besitz genommen) und der Bistmer Halberstadt' Minden und Kammin (in Hinterpommern).
B. Kirchliche Bestimmungen.
a) Hinsichtlich der skularisierten Sirchengter wurde das Jahr 1624 , rmo'ir angenommen, so da die nach dem 1. Januar 1624 lakulartfierten Guter an die Satholiken zurckgegeben werden mutzten, b) Der Augsburger Religionsstiede wurde auch auf die Anhnger des reformierten Bekenntnisses ausgedehnt, c) Das Reformationsrecht
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