1913 -
Paderborn
: Schöningh
- Autor: Kolligs, Hans, Stein, Bernhard, Stein, Heinrich Konrad
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Lehrerseminar, Lehrerinnenseminar, Präparandenschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Lehrerbildungseinrichtungen
- Schulformen (OPAC): Lehrerbildungsseminar, Lehrerinnenbildungsseminar, Präparandenanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Deutschland im Zeitalter der Hohenstaufen. 111
bringenden Rechte in Deutschland waren seine Nachfolger noch verschwenderischer als mit der Entuerung der Domnen.
b) Die Fürsten. Das regelmige Regierungsorgan des Knigs war der Graf oder, rote in den stlichen Grenzbezirken, der Markgraf geblieben. Aber zwischen die Grafen und den König drngten sich seit dem Anfange des 10. Jahrhunderts die Herzge. Vertretung der Knigsgeroalt, also namentlich Ge-richtsbann und Heerbann, in seinem Bezirk bezeichnete, rote zuvor, die Machtbefugnis des Grafen und auch die neue des Herzogs, roobet Reibungen der Geroalten, die gesetzlich nicht genau umgrenzt und somit wesentlich von der Person ihres Trgers abhngig roaren, unausbleiblich sein muten. Dem Knigtum gelang es unter mannigfachem Wechsel in der Wahl seiner Mittel, das unentwegt verfolgte Ziel, die Herzogsgeroalt zu schwchen, zu spalten oder zu beseitigen, im wesentlichen zu erreichen.
a) Das Herzogtum Oberlothringen pflanzte zwar den Namen (Lothringen) bis in die Neuzeit fort, doch gewannen die im Gebiete des Herzogtums liegenden anderen Frstentmer (kleine Bistmer, Graf-schaften) volle Selbstndigkeit, b) Das Herzogtum Niederlothringen verengerte sich zu dem Herzogtum Brabant, neben dem die benachbarten von jeder Abhngigkeit gelsten Frstentmer (die Grafschaften Luxem-brg, Flandern, Holland u. a.) an Bedeutung nicht zurckstanden, c) Das Herzogtum Franken hrte seit dem Tode König Konrads Iii. auf. ) Das Herzogtum Schwaben lste sich mit dem Ausgange des staufischen Hauses auf. e) Das Herzogtum Bayern bestand zwar unter dem Wittels-bachischen Hause (seit 1180) fort, aber es war durch die Abtrennung fast des ganzen Gebietes der Ostalpen (der Herzogtmer Ost erreich, Steier-mark. Krnten, der Grafschaft Tirol, des Erzbistums Salzburg u. a.) bedeutend verkleinert, f) Von dem groen Herzogtum Sachsen blieben den (1180 eingesetzten) schsischen Herzgen aus dem Hause Anhalt nur die Gebiete um Wittenberg und Lauenburg; neben ihnen gelangte eine Menge geistlicher Frstentmer (Magdeburg. Bremen. Halberstadt. Hildesheim u. a.) und weltliche Frstentmer (Brandenburg, Pommern, Mecklen-brg, Holstein, Anhalt, Braunschweig) zur Selbstndigkeit.
Trotz derzerreibung der groen herzoglichen Gewalten blieb aber die Macht der Fürsten insgesamt im Steigen, weil die Form des Lehens auch auf das Verhltnis des Herrschers zu der hohen Beamtenschaft angewendet wurde (s. S. 47). Der Herzog, der Markgraf, der Graf, die mit einer befahnten Lanze vom Könige ihre Amter als Lehen erhielten, waren von diesem nicht mehr als