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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Dreißigjährigen Krieges - S. 128

1914 - Paderborn : Schöningh
128 Die Gegenreformation. b) Das Reich. Nach dem Augsburger Religionsfrieben machte der Protestantismus im Reiche noch roeitere Fort-schritte. In Norbbeutschlanb kamen, ba die Domherren grten-teils evangelisch Wrben, allmhlich alle Bistmer rechts der Weser (mit Ausnahme von Hilbesheim) in die Gewalt evange-lischer Fürsten ober Prinzen. In den Lnbern der evangelischen Fürsten rourbe der Protestantismus zur vollen Alleinherrschaft gebracht; bagegen getrauten sich die katholischen Fürsten, z. B. die Habsburger, nicht, ihre protestantischen Untertanen, beren Zahl stetig wuchs, zur Annahme der katholischen Lehre zu zwingen. Bei biesem Stanbe der Dinge setzte in Deutschland in den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunberts die Gegenreformation ein. In Bayern, in den geistlichen Frstentmern und auch von dem Habsburger Ferbinanb von Steiermark, dem spteren Kaiser, wrben die evangelischen Prebiger vertrieben und die Untertanen gezwungen, zur katholischen Kirche zurck-zukehren ober auszuwanbem. Whrenb so der Katholizismus sich wieber festigte, waren die deutschen Protestanten gespalten und uneinig. Einzelne Reichsstnbe, insbesonbere der Kurfürst von der Pfalz, traten nmlich zum Calvinismus der. Die Lutheraner und Cal-vinisten bekmpften sich aber wegen ihrer religisen Ansichten aufs heftigste. Das Erstarken der katholischen Bewegung ver-anlate enblich viele protestantische Reichsstnbe einen Bunb zu gemeinsamer Verteibigung zu schlieen, die Union (1608). Die Leitung bernahm der reformierte Kurfürst von der Pfalz, whrenb der lutherische Kurfürst von Sachsen dem Bunbe fern blieb. Die Union rief auf katholischer Seite einen Gegenbunb, die Liga, hervor (1609), welche unter der Leitung des Herzogs Maximilian von Bayern stanb, whrenb der Kaiser nicht beitrat. In den betben Bnbnissen stauben sich also die betben Linien des Wittelsbachischen Hauses feinblich gegenber. c) Das Anwachsen der kurbrandenburgischen Macht. In dieser Zeit fate der branbenburgische Staat, der seit seinem Ubergang an das Haus der Hohenzollern (1415) sein Gebiet an Elbe und Ober nur unbetrchtlich vermehrt hatte, im uersten Westen des Reiches und im uersten Osten des Landes jenseits der Reichsgrenzen festen Fu. Die betben wichtigen Erwer-
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