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1. Neuzeit - S. 332

1912 - Stuttgart : Bonz
332 Landes politisch rechtlos waren. Am drckendsten wurde diese Abhngigkeit im Waadtland empfunden, das seit Jahrhunderten von Bern beherrscht wurde und jetzt mit Hilfe eines franzsischen Heeres sich von Bern unabhngig machte! Die Ttung einiger Franzosen gab dann den Franzosen den Vor-wand, Bern zu besetzet, die Schweiz in der Weise des Direktoriums auszu-plndern und eine unteilbare helvetische Republik" nach dem Muster der franzsischen einzufhren (1798). Der Widerstand der Urkantone wurde unter viel Blutvergieen gebrochen (Pestalozzi in Stanz 17981799, S. 256). Durch Napoleon wurde aber (1803) die alte Selbstndigkeit der Kantone wiederhergestellt und zugleich um die Eidgenossenschaft ein bundesstaatlicher Verband geschlungen, der zwischen Einheit und Besonder-heit eine verstndige Mitte hielt". Nach Napoleons Sturz wurde durch den Bundesvertrag von 1815 der Zustand vor der Revolution noch mehr hergestellt und die Eidgenossenschaft in einen lockeren Staatenbund der nun (durch Wallis, Genf und Nenchatel) auf 22 angewachsenen souvernen Kantone verwandelt. In den einzelnen Kantonen regierten wie einst die Patrizier. Auch hier regten sich demokratische Bestrebungen, die seit der Julirevolution an Strke gewannen. In einer Reihe von Kantonen bekamen die Demokraten die Herrschaft. Diese traten immer feindlicher gegen die Klster auf, die sie als Mittelpunkte der katholischen Partei haten. Den Radikalen gegenber schlssen die 7 katholischen Kantone (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg und Wallis), weil sie von der Tagsatzung gegen Angriffe der Radikalen nicht geschtzt wurden, einen Sonderbund; aber die radikale Partei strzte durch Handstreiche die Regierung einiger noch konservativer Kantone, verschaffte sich die Mehrheit auf der Tagsatzung und erwirkte einen Beschlu der Tagsatzung, der die Auflsung des Sonderbunds und die Vertreibung der Jesuiten anordnete. Der Sonderbund widersetzte sich im Vertrauen auf die Hilfe der Gromchte; aber die Tagsatzung besiegte in kurzem Kampf unter dem General Dufour die Gegner und erzwang die Auflsung (1847). Nun kam im Lauf des Jahres 1848 die Reform der Verfassung zustande, durch welche die Schweiz aus einem Staatenbund ein Bundesstaat wurde. Dem Bundesrat, der in Bern seinen Sitz hat und die hchste Regierungs-gewalt ausbt, steht ein aus 44 Vertretern der Kantonsregierungen be-stehender Stnderat und ein Nationalrat, dessen Mitglieder von allen mindestens 20 Jahre alten Schweizern gewhlt sind, zur Seite. Der Zentralgewalt ist eine grere Macht eingerumt. Mit grober Rechts-Verletzung wurde (1848) in dem Frstentum Neuenburg, das seit 1707 Preußen gehrte, zugleich aber auch seit 1815 einen Teil der Eidgenossen-schaft bildete, die Monarchie abgeschafft und eine republikanische Berfas-sung eingefhrt. Friedrich Wilhelm Iv. weigerte sich lange, den revolutionren Schritt anzuerkennen; erst als eine royalistische Erhebung (1856) gescheitert war, verzichtete er auf Neuenburg (1857) gegen Freilassung der Vorkmpfer der kniglichen Sache. Durch die Verfassungsrevision von 1874 wurde die Umwandlung der Schweiz in einen Bundesstaat mit Str-knng der Macht der Zentralgewalt vollendet und zugleich die demokratische Richtung noch durch die Einfhrung des fakultativen Referendums" gesteigert: darnach mssen auf Verlangen von 8 Kantonen oder 30000 Brgern von der Bundesvertretung genehmigte Gesetze noch der Abstimmung des Volkes behufs Annahme oder Verwerfung berwiesen werden.
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