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1. Geschichte der Neuzeit von 1786 bis 1900 - S. 159

1905 - Leipzig : Teubner
30. Die Befestigung des Deutschen Reiches und seiner Weltmachtstellung. 159 1871/72, welche den letzten Rest des Feubalwesens, die gutsherrliche Polizei-hoheit, anfhob, durch die Provinzialordnung 1875 und durch die Land-gemeindeordnung von 1891. Auch in der Verwaltung fand eine vierfache Abstufung der Instanzen statt, und indem den staatlichen Verwaltnngs-Beamten Volksvertretungskrper zur Seite gestellt wurden, gab es seitdem auch fr das Land eine Selbstverwaltung. Die Grundlage des ganzen Organismus bildet die Gemeinde, an deren Spitze ein Gemeindevorsteher (Schulze) und ein gewhlter Gemeinderat stehen. der den Gemeinden steht der Kreis, dessen Angelegenheiten der Landrat gem den Gesetzen und nach den Beschlssen des aus den gewhlten Vertretern der Landgemeinden, Grogrundbesitzer und Städte gebildeten Kreistages verwaltet. Den hchsten Kommunalverband bildet die Provinz unter dem Oberprsidenten. An der Spitze der provinzialen Selbstverwaltung steht der Landeshauptmann (Landes-direkter) mit seinen Rten und dem vom Provinziallandtage gewhlten Provinzialausschu. Dem Oberprsidenten zur Seite wirkt ein gewhlter Provinzialrat bei Behandlung bestimmter Angelegenheiten der ganzen Provinz mit. der den Verwaltungsorganen der Provinz steht die Staats-regierung. Vom Ministerium fr Handel, Gewerbe und ffentliche Arbeiten wurde spter das Ministerium fr ffentliche Arbeiten wieder abgezweigt. 9. Sachsen im neuen Deutschen Reiche. Als König Johann 1866 Sachsens in den Norddeutschen Bund eintrat, gelobte er: Mit derselben Treue, mit der ich zu dem alten Bunde gestanden, werde ich zu der neuen Verbindung halten." Er hat sein Knigswort gewissenhaft erfllt. Auf ihn richtete Bismarck schon nach der Schlacht bei St. Privat das Augenmerk als auf den deutschen Fürsten, der in der Frage der deutschen Einigung zwischen dem Norden und Sden vermitteln knne. In seinen letzten Lebens- und Regierungs-jhren fhrte er eine glnzende Gesetzgebung durch, die das 1831 begonnene Werk vollenbete. Als er am 29. Okt. 1873 entschlief, bestieg sein Sohn Albert den Thron. Dessen Name gehrte seit den Tagen von St. Privat, Beaumont, Seban und Billiers bereits der Geschichte an. Er hatte mit den Shnen des Landes in Schleswig-Holstein, sterreich und Frankreich im Felde gestanden und war so mit seinem Volke durch die festen Bande, die die Waffenbrderschaft schmiedet, fr immer verbunden. König Albert stellte sich vllig in den Dienst des Reichsgedankens; er frderte unermdlich den Anschlu Sachsens an das gesamtdeutsche Leben. Im Innern waltete er al^ ein gerechter und milder Herrscher; im deutschen Frstenrate erwarb er sich als erfahrener Feldherr und Staatsmann hohe Achtung, nicht zuletzt bte Bismarcks. An seine Person wagte sich keine Verleuinbung; auch die wtenbsten Gegner des Knigtums zollten ihm schweigenb ihre Anerkennung. Er ver-schieb am 19. Juni 1902 im Sibyllenort in Schlesien. Sein hochbetagter Bruder Georg trug nun zwei bittere Jahre lang die Krone. Seine Regierungs-zeit war zu kurz, als ba er in die Geschicke des Landes hatte enttfeibenb eingreifen knnen. Wie König Albert an den ritterlichen Stammvater des Hauses, Albrecht den Beherzten, erinnerte, so König Georg mit dem Ernst seines ganzen Wesens, seinem ausgezeichneten Verstndnis str Verwaltungsfragen, seiner tiefen Religiositt und seinem unbeugsamen Pflichtgefhl an
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