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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 - S. 33

1907 - Paderborn : Schöningh
Burggraf Friedrich von Nrnberg wird Verweser und oberster Hauptmann. 33 sollte als die beschriebenen Sachen. Denn Unsere wissentliche und wohl-bedachte Absicht ist es, keinerlei Dinge auszunehmen, der welche Wir dem genannten Friedrich nicht ganze Gewalt gegeben haben und mit diesem Briefe geben: ganz allein nur, da Uns, Unseren Erben und Nachkommen als Markgrafen zu Brandenburg die Kur eines Rmischen Knigs, und was damit zusammenhngt, zu jeder Zeit, so oft es sich ge-bhrt, gnzlich vorbehalten sein soll. Und was der genannte Friedrich von Unsertwegen in den vorher oder weiter unten beschriebenen Angelegen-Helten tun, schaffen, handeln, halten, lassen, versprechen, gereden, geloben, geben oder verbriefen wird, das ist jetzt und in Zukunft allezeit auch Unser gute Wille, und es soll Kraft und Macht haben und behalten in derselben Weise, wie wenn es von Uns selbst getan und geschehen wre, ohne allen Hinterhalt. Wenn auch der genannte Friedrich mit Tode abgehen sollte was Gott lange verhte so soll die genannte Mark, die Verweser- und Hauptmannschaft seinen Erben aufgetragen, verschrieben und bergeben werden, wie Wir sie ihnen auch jetzt bertragen, verschreiben und geben mit diesem Briese und in derselben Weise, wie Wir sie demselben Friedrich der--tragen, verschrieben und bergeben haben, und wie es bezglich seiner in diesem Briefe vor und nach geschrieben steht. Und damit derselbe Friedrich. Unser oberster Verweser und Hauptmann der genannten Mark zu Branden-brg, diese Unsere Mark und die Lande und Leute, welche dazu gehren, aus ihrem Kriegs- und verderblichen Zustande, worin sie lange Zeit da Wir es klagend schreiben gewesen sind, desto besser aufrichten mge und solches auf seine eigenen Kosten und zu seinem Schaden nicht tun und bewerkstelligen drfe, so haben Wir ihm zur Unter-sttzung und Beisteuer, auch seiner nutzbringenden und getreuen Dienste wegen, die er Uns. wie vorher geschrieben steht, mannig-saltig. getreulich und mit Kosten geleistet hat. tglich leistet und auch in Zukunft zu leisten den treuen und ganzen Willen hat, recht und redlich versprochen und gelobt und versprechen und geloben mit diesem Briefe fr Uns, Unsere Erben und Nach-kommen an dem genannten Markgrafentnm zu Brandenburg, ihm und seinen Erben zu geben und zu bezahlen 100000 guter, roter ungarischer Gulden, welche sie auf der genannten Mark zu Branden-brg und ihrer Verwesung und Hauptmannschaft und all ihren Landen. Leuten. Schlssern, Stdten, Mrkten, Drfern und Zubehrungen, nichts ausgenommen, wie es oben beschrieben steht, haben sollen, und zwar solcher-weise: falls Wir oder Unsere Erben oder Nachkommen als Markgrafen von Brandenburg die erwhnte Mark, die Verweser- und Hauptmannschaft von ihm oder seinen Erben, so er etwa mit Tode abgegangen sein sollte m Gott lange verhte heischen und wiederhaben wollten: so sollen Wir Atzler. Quellenstoffe u. Lesestllcke. Ii. Z
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