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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 - S. 111

1907 - Paderborn : Schöningh
Oncken: Friedrich Wilhelm I. als Schpfer des Heerwesens. 111 von gleicher Gattung". Alle Manufakturen in Wolle, Eisen, Holz und Leder, die in preuischen Landen noch nicht in Betrieb sind, sollen darin eingerichtet werden. Die dazu ntigen Leute sind aus der Fremde kommen zu lassen; die einheimische Wolle darf bei Strafe des Stranges nicht aus-gefhrt werden, sie soll ausschlielich der heimischen Tuchmachern verbleiben. Geschickte Tuchmacher sind, wo sie fehlen, in Grlitz, Lissa und Holland fr Geld anzuwerben. Um einen tchtigen Gesellen anzuwerben, kaufet man demselben einen Stuhl und gibt ihm ein hiesiges Mdchen zur Frau, das Lagerhaus aber schieet ihm die Wolle vor, dadurch kommt der Geselle sofort zu Brot, etablieret eine Familie und wird insoweit sein eigner Herr." (Xii, 10.) Ebenso ist es mit den Strumpfmachern zu halten, die in Hamburg, in der Schweiz, in Hessen und Frankfurt a. M. angeworben werden mssen. Das Beamtentum, das Friedrich Wilhelm I. organisiert hat, bildete nchst der Armee den strksten Pfeiler dieses Staates. Fr die Anstellung im Generaldirektorium schrieb er vor (I, 7): Es mssen so geschickte Leute sein, als weit und breit zu finden, und zwar von evangelisch-resor-mierter oder lutherischer Religion, die treu und redlich sind, die offene Kpfe haben, welche die Wirtschaft verstehen und sie selber getrieben, die von Kommerzien, Manufakturen und anderen dahin gehrigen Sachen gute In-formation besitzen, dabei auch der Feder mchtig, vor allen Dingen aber Unsere eingebornen Untertanen sein solche Leute mit einem Worte zu allem capables, wozu man sie gebrauchen will." Gleich dem Waffenadel in der Armee bildete sich ein Dienstadel im Staat ebensosehr aus Brger-liehen als aus Edelleuten. Die Art ihrer Anstellung in den Provinzen sollte die Einheit der Monarchie und die Gleichheit des Staatszwecks ver-sinnlichen. Ausdrcklich war vorgeschrieben: Fr Besetzung der Provinzial-Kammern und -Kommissariate sollen keine Leute in Vorschlag gebracht werden, die aus der Provinz gebrtig sind, wo die Stelle erledigt ist. Fr die Kammern in Preußen sind vorzuschlagen klevische, mrkische oder Pom-mersche Untertanen, aber keine Preußen; fr die in Kleve: Preußen, Mrker und Magdeburger, aber keine Klever; fr die in Pommern: Preußen, Klever und Magdeburger, aber keine Pommern; fr die im Magdeburgischen und Halberstdtischen: Mrker, Klever und Preußen, aber keine Magdeburger und Halberstdter. Eine Zucht und berwachung, der des Heeres nach-gebildet, hielt diesen Krper zusammen und sonderte ihn von der Untertanen-schast ab; seine unteren Stufen wurden geradezu durch ausgediente Soldaten und invalide Unteroffiziere bevlkert. Jedermann kennt die bitteren Worte, die spter der Freiherr vom Stein der diese Schreiberkaste und ihren Mietlingsgeist geuert hat, als er das Recht der Nation auf Mitverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten verteidigte. Zur Zeit, da dies Beamtentum
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