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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 - S. 145

1907 - Paderborn : Schöningh
Friedrichs b. Gr. geheime Instruktion fr den Staatsminister Grafen Finckenstein. 145 57. Friedrichs des Groen geheime Instruktion fr den Staatsminister Grafen Finckenstein vom 10. Januar 1757. Faksimile-Ausgabe aus dem König!. Geheimen Staatsarchiv zu Berlin 1854. Franzsisch. bersetzt in Zurbonsen a. a. O. S. 211. Berlin, den 10. Januar 1757. In der entscheidenden Lage, in der sich unsere Verhltnisse befinden, mu ich Ihnen meine Weisungen geben, damit Sie in allen Unglcksfllen, welche sich mglicherweise ereignen, ermchtigt sind zu Schritten, welche getan werden mssen. Wenn, was der Himmel verhte, eine meiner Armeen in Sachsen gnzlich geschlagen werden sollte, oder falls die Franzosen die Hannoveraner aus ihrem Lande vertrieben, sich festsetzten und uns mit einem Einfalle in die Altmark bedrohten oder die Russen durch die Neumark vordrngen, so mssen die knigliche Familie, die obersten Gerichte, die Minister und das Direktorium gerettet werden. Werden wir in Sachsen von Leipzig her geschlagen, so ist der geeignetste Ort fr die Unterbringung der Familie und des Schatzes Kstrin; in diesem Falle sollen die knigliche Familie und alle oben Genannten unter dem Geleite der ganzen Garnison sich nach Kstrin begeben. Wenn die Russen durch die Neumark eindrngen oder uns ein Unglck in der Lausitz zustiee, so soll sich alles nach Magdeburg begeben. Der letzte Zufluchtsort ist endlich Stettin; jedoch soll man dorthin nur im uersten Notfalle gehen. Die Garnison, die knigliche Familie und der Schatz sind unzertrennlich und bleiben stets beieinander. Hinzu-nehmen soll man die Krondiamanten und das Silberzeug der groen Sle, welches im gleichen Falle ebenso wie das vorhandene Gold unverzglich ein-gemnzt werden soll. Sollte ich gettet werden, so sollen die Dinge ihren Fortgang nehmen ohne die geringste Vernderung, und ohne da man merke, da sie in anderen Hnden seien, und in diesem Falle soll man ebenso hier wie in Preußen und besonders in Schlesien Eidesleistung und Huldigung beschleu-nigen. Wenn ich das Unglck haben sollte, in die Hnde des Feindes zu fallen, so verbiete ich. da man auf meine Person auch die geringste Rck-ficht nehme oder demjenigen die geringste Bedeutung beilege, was ich aus meiner Gefangenschaft schreiben knnte. Wenn mich ein solches Unglck trfe, fo will ich mich fr den Staat opfern, und man soll meinem Bruder gehorchen, welcher ebenso wie alle meine Minister und Generale mir mit feinem Kopfe dafr haften wird, da man weder eine Provinz noch einen Heller fr mich opfere und den Krieg mit Verfolgung der eigenen Vorteile fortfetzen wird, ganz als wenn ich niemals auf der Welt existiert htte. Ich hoffe und mu vertrauen, da Sie, Graf Finck, niemals ntig Ahl er. Quellenstoffe u. Lesestiicke. Il 10
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