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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 - S. 245

1907 - Paderborn : Schöningh
Die Konvention von Tauroggen. 1812. 245 der siebenten Division zu decken, durch bse Wege und endlich durch ungnstige Witterung in eine hchst nachteilige Lage verseht, habe ich mich gentigt gesehen, mit dem kaiserlich russischen Generalmajor v. Diebitsch die Konvention ab-zuschlieen, welche ich Ew. Majestt hiermit alleruntertnigst zu Fen lege. Fest berzeugt, da bei einem weiteren Marsch die Auflsung des ganzen Korps und der Verlust seiner ganzen Artillerie und Bagage ebenso unaus-bleiblich gewesen sein wrde wie bei der Groen Armee, glaubte ich als Untertan Ew. Majestt nur noch auf Allerhchst Dero Interesse und nicht mehr auf das Ihres Verbndeten sehen zu mssen, fr den das Korps nur aufgeopfert worden wre, ohne ihm in seiner Lage noch wahre Hilfe leisten zu knnen. Die Konvention lt Ew. Majestt in Hchst Ihren Entschlieungen freien Willen; sie erhlt aber Ew. Majestt ein Truppenkorps, was der alten oder einer etwaigen neuen Allianz Wert gibt und Allerhchstdieselben nicht unter die Willkr Ihres Alliierten setzt, von dem Sie die Erhaltung oder Retablierung (Wiederherstellung) Ihrer Staaten als Geschenk annehmen mten. Ew. Majestt lege ich willig meinen Kops zu Fen, wenn ich gefehlt haben sollte; ich wrde mit der freudigen Beruhigung sterben, wenigstens nicht als treuer Untertan und wahrer Preuße gefehlt zu haben. Jetzt oder nie ist der Zeitpunkt, wo Ew. Majestt sich von den bermtigen Forde-rungen eines Alliierten losreien knnen, dessen Plne mit Preußen in ein mit Recht Besorgnis erregendes Dunkel gehllt waren, wenn das Glck ihm treu geblieben wre. Diese Ansicht hat mich geleitet. Gebe Gott, da sie zum Heile des Vaterlandes fhrt! Aorck. Dem franzsischen Marschall Macdonald teilte Iorck in einem Briefe mit, da er die Konvention geschlossen habe, und schrieb u. a. folgendes (S. 498): Ich beeile mich, Ew. Exzellenz von meinem Schritte in Kenntnis zu setzen, zu dem ich durch gebieterische Umstnde gezwungen bin. Welches auch das Urteil sein mag, das die Welt der mein Verfahren fllen wird, ich bin darber wenig in Unruhe. Die Pflicht gegen meine Truppen und die reiflichste Erwgung schreiben es mir vor; die reinsten Beweggrnde, wie auch immer der Schein sein mag, leiten mich. Indem ich Ihnen, gndiger Herr, diese Erklrung mache, entledige ich mich der Verpflichtung gegen Sie und bitte Sie, die Versicherung der tiefsten Hochachtung zu genehmigen." Literatur: Thimme, Zur Vorgeschichte der Konvention von Tauroggen. Forschungen zur brandenburgischen und preuischen Geschichte. 13. Bd. 1900.
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