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1. Grundriß der Geschichte - S. 20

1886 - Breslau : Hirt
20 Erster Abschnitt. Geschichte des Altertums. fu und durch Herabsetzung des Mnzfues Erleichterung, so da, wer 103/4 Groschen schuldete, in neuer Mnze nur 7% zu zahlen hatte. Mit umfassender Vollmacht ausgerstet, wurde Solon nun den Athenern ein weiser Gesetzgeber. Die Hauptstcke der Solonischen Staatseinrichtung sind folgende: a) Einteilung der athenischen Brger nach den Jahreseinknf-ten des Grundbesitzes in 4 Klassen: die Grogrundbesitzer, der min-derbegterte Adel, die kleinern arbeitenden Grundbesitzer, die steuerfreien rmeren. Besteuerung, Anforderungen fr den Kriegsdienst und poli-tische Rechte stuften sich nach diesen 4 Vermgens-Klassen ab. b) Die neun Archonten, aus der ersten Steuerklasse von samt-lichen Brgern gewhlt. Unter sie verteilte sich der Vorsitz im Rate und in der Volksversammlung, die Heerfhrung, die Leitung des Got-tesdienstes und der Gerichtshfe. c) Der Rat, 400 der 30 Jahre alte Brger, aus den ersten 3 Klassen gewhlt. Er stellte Einnahme und Ausgabe fest und berei-tete die Vorlagen fr die Volksversammlung vor. d) Die Volksversammlung, die hchste entscheidende Staats-gewalt, an der die 20 Jahre alten Vollbrger aller 4 Klassen teil-hatten: eine durch Opferdienst geheiligte Bildungssttte groer Redner und Volksfhrer (Demagogen). Der Redner im Kranze" war eine geweihte Person mit dem Rechte freier, aber nicht unziemlicher Rede. e) Das Volksgericht (Helia) aus 4000 jhrlich zu Richtern ausgelosten Brgern, ein Appellhof fr Kriminalsachen, vor dem zugleich alle Beamte Rechenschaft abzulegen hatten. f) Der Areopag, eine ehrwrdige Vereinigung tadelloser ehe-maliger Archonten: Wchter der Religion, Gesetz und Sitte mit einem entscheidenden Veto gegen staatsgefhrliche Beschlsse des Rates und der Volksversammlung. Der Genu der durch diese Verfassung den athenischen Brgern (in der Bltezeit des Staates 100000) gewhrten politischen Freiheit wurde nur ermglicht durch zahlreiche, vom Gesetz geschtzte arbeitende Sklaven (400000). Die Schutzverwandten (50 000), fremde Handels- und Gewerbsleute, die sich in Athen angesiedelt hatten, waren ohne Vollbrgerrecht. Mit dem Verluste des Brgerrechts wurde be-straft, wer im Kampfe der Parteien nicht Stellung nahm, oder wer dreimal vom Areopag wegen Miggang vermahnt worden war. Die Erziehung der Jugend war in Athen nicht so ausschlielich dem Staate bergeben, wie in Sparta, und sie erstrebte nicht nur einseitige kriegerische Ausbildung, sondern eine harmonische Bildung des Gei-stes und des Krpers. Gesttzt auf die durch Solons Verfassung nicht befriedigte rmere Volksklasse, der er eine goldene Zukunft versprach, erhob sich Pisi-stratos, das Vorbild eines vollendeten attischen Demagogen (Volks-
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