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1. Grundriß der Geschichte - S. 101

1886 - Breslau : Hirt
X. Deutsche Kaisergeschichte. Zweites Kapitel. 101 Waffenrecht, bisher Vorrecht der Ritter und ihrer Dieustleute, fr den König gegen Fürsten und Bischfe. Ten Sachsen mute Heinrich jedoch Frieden und den Abbruch seiner Zwingburgen versprechen. diese aber haerfllt selbst die Harzburg zerstrten und bei diesem Friedensbruch des Kirchenraubs sich schuldig machten, brachte der König ein Reichsheer gegen sie zusammen und bereitete ihnen bei Hohenburg a. d. Unstrut eine furchtbare Niederlage. Rachedrstend verheerte er das Sachsenland; ohne Rcksicht auf die Friedensver-Mittelung der Fürsten strafte der im Glck bermtige König die sachsischen Groen, die sich bei Sondershausen demtig ihm unter-warfen, und nun begann er, die Sachsen in alter Weise zu bedrcken. Ta wandten diese sich an den ppstlichen Stuhl um Bermittelung, und der eiserne Gregor Yr benutzte die Gelegenheit zur Demtigung des haltlosen, von den deutschen Fürsten und Vlkern miachteten Knigs. Tregor Vii.: Begrndung der ppstlichen Weltherrschaft. Kampf Heinrichs Iv. mit Gregor Vii. und den deutschen Fürsten. 70. Gregor Vii., Sohn eines toskanischen Handwerkers, als Mnch Hildebrand ganz im Geiste des Klosters Clugny gebildet, war schon vor seiner Papstwahl die Seele der ppstlichen Regierung. bahnte die vllige Unabhngigkeit der Kirche von aller Welt-"chen Macht an und begrndete die Weltherrschaft der Hierar-chie, welche die pseudo-isidorischen Dekretalen ( 62) als Endziel aufhellt hatten. Er entzog die Besetzung des ppstlichen Stuhles den ^mischen Adelsparteien und dem Kaiser, indem er veranlate, da sie ^urch eine Synode der rmischen Geistlichkeit im sogenannten Kardi-Uals-Kolleginm bertragen wurde. Er erneuerte die alten Kirchen-Rietze der den Clibat oder die Ehelosigkeit der hheren Geistlichen, ^hnte sie auch auf die Niedern Weltpriester aus und setzte sie trotz e* heftigsten Widerstandes derselben mit Hlfe des glubigen Volkes ..Urch, so da die Kleriker hierdurch vom Volke losgerissen wurden und Uch lediglich als Glieder der vom Papste regierten Hierarchie fhlten. Kampfe gegen die Simonie verbot er die Laieninveftitur Und legte damit die Art an die Wurzel der kaiserlichen Macht; a^n hatte der Kaiser keinen Einflu mehr auf die Ernennung der ^chfe, so fielen die mit ihrem geistlichen Amte verbundenen Reichs-und Reichsgter dem Kirchenregimente anheim, durch welches uein die Bischfe fernerhin gewhlt werden sollten. Gregor Vii. fachte die abendlndische Kirche in vllige Abhngigkeit von Rom; er strebte mit Erfolg zugleich die Anerkennung der ppstlichen Oberge-alt der die weltlichen Herrscher. Die apostolische Gewalt des ^pstes ist ihm die Sonne, die kaiserliche der Mond; dem Statthal-im in $ alles Gehorsam schuldig, er ist oberster Richter Geistlichen, wie vielmehr im Weltlichen; er kann im Himmel binden
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