Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Alterthum - S. 80

1873 - Coblenz : Baedeker
80 Die Karthager. Staatsverfassung. §. 30. Römer, entriss den Karthagern, welche dem letzten Frieden zufolge keinen Krieg ohne Erlaubniss der Römer anfangen durften, zwei Provinzen ihres Gebietes (Emporia und Tyska) und erkaufte sich zugleich in Karthago selbst eine Partei. Als diese aus der Stadt vertrieben wurde, brach der Krieg aus, Masinissa schlug das Heer der Karthager, schloss dasselbe in seinem Lager ein und zwang es zur Uebergabe. Dieser Krieg, von den Karthagern ohne Er- laubniss der Römer begonnen, gab Rom einen willkommenen Vorwand zur Erneuerung der Feindseligkeiten. Dritter Krieg mitrom, 149 —146, undüntergang der Stadt, s. §. 101. Nachdem C. Gracchus schon 24 J. nach der Zerstörung der Stadt eine Golonie römischer Bürger dahin geführt' hatte, ward unter Caesar *) auf dem Südende der Halbinsel eine neue Stadt erbaut, die als römische Colonie unter den Kaisern aufblühte, später Hauptstadt des vandalischen Reiches, dann Sitz des byzantinischen Statthalters war, und 706 von den Arabern zerstört wurde. Aus den Ruinen ward das neue Tunis erbaut. 1) Die Religio n der Karthager war im Allgemeinen dieselbe, wie die des Mutterstaates Tyrus (s. §. 11, 11: alle Greuel des phönizischen Cultus, besonders die Kinderopfer, waren mit nach Karthago gewandert. Ausser den mit dem Mutterlande gemein- schaftlichen Gottheiten hatten die Karthager später auch fremde Culte angenommen, namentlich die Verehrung der sicilischen Göttinnen Ceres und Proserpina. Rein karthagisch war die Ver- ehrung der Dido und der Brüder Philaeni. 2) Staatsverfassung. Die Regierung war in den Händen Anfangs eines2), später zweier aus den vornehmsten und reichsten Familien (wahrscheinlich auf Lebenszeit) gewählten Könige (Suffeten) und des Senates, welcher aus den (300) Repräsentanten aller Zünfte der Bürger bestand und in den kleinen (ysgovoia) und grossen Rath (77 avyydrjrog) zerfiel, jener, wie es scheint, für die auswärtigen Angelegenheiten, dieser später für die inneren hinzu- gefügt. Waren die Suffeten und der Senat verschiedener Meinung, §. 30. Cultur der Karthager. ’) Nach Drumann, Gesch. Roms, Iii., 672 f., nicht erst unter Augustus. 2) Ygl. Aristotelis Politica ed. Göttling. Excurs Iii.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer