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1. Das Alterthum - S. 345

1873 - Coblenz : Baedeker
Römischer Cultus. §. 13s\ 345 sacrum, d. h. Weihung alles im März und April gebornen Viehes, wurden gelobt) und Opfern, namentlich Sühnopfern. Regel- mässig wurde der Census (die Zählung und Vermögensschätzung der Bürger) mit einer solchen lustratio beschlossen. Die Gebräuche bei den Opfern stimmten im Wesentlichen mit den griechischen überein; doch gab es auch manches Eigenthümliche, wie z. B. die Lectisternien oder Mahlzeiten, die man den Göttern in den Tempeln theils regelmässig, theils hei ausserordentlichen Veranlassungen bereitete, namentlich zur Abwendung drohender Gefahren und zur Sühnung von Prodigien (durch die procuratio). Die Feste, feriae („a feriendis victimis“ benannt), haben, nament- lich seitdem die Römer selbst sich nicht mehr mit dem Ackerhau be- schäftigten, sondern ein vorherrschend kriegerisches Volk geworden waren, wie an Zahl (bis gegen 50 im Jahre, zum Theil mehrere Tage dauernd), so an Pracht (Spiele im Theater, Amphitheater und Circus) fortwährend zugenommen. Die Erforschung des Willens der Götter und des Schicksals der Menschen geschah weder mittelst der Astrologie, wie bei den orientalischen Völkern, noch durch Befragung eines einheimischen Orakels (wohl zuweilen des Delphischen), sondern theils durch Deutung der Prodigien (Seitens der Augures nach einer durch Tradition überlieferten Lehre), theils durch die (von etruskischen Haruspices angestellte) Opfer schau; im Felde und auf der Flotte ward auch das Fressen der heil. Hühner (tri- pudium solistimum) beobachtet. Nur in ausserordentlichen Fällen befragten auf Befehl des Senates die dazu eingesetzten Priester die sibyllinischen Bücher um Rath, welche meistens die Ein- setzung eines neuen Festes oder die Anordnung neuer Ceremonien, auch wohl ein bestimmtes Opfer vorschrieben. Die römischen Priester waren theils Einzelpriester, wie die Flamines (s. S. 221) und der rex sacrificulus (s. S. 229), theils selbständige, keiner Civilbehörde verantwortliche Co,llegien, welche sich selbst durch Cooptation ergänzten, und deren Mit- glieder lebenslänglich ihre Würde behielten, wie die Pontifices (s. S. 221), die Salii (s. S. 221), die Fetiales (s. S. 221), die Luperci (Fabii und Quinctilii), die fratres Arvales und die duum- viri, später decemviri und zuletzt quindecimviri librorum Sibyllinorum. Die einzigen einheimischen Priesterinnen sind die Vestalinnen (s. S. 221).
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