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1. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 84

1911 - Leipzig : Hirt
84 Das Mittelalter. 1309. Streit zugunsten des Knigs. Er verlegte 1309 seinen Hofhalt nach Avignon, womit das sogenannte Babylonische Exil der Ppste begann. Auch darin willfahrte er dem König, da er ihm den Orden der Tempel-Herren preisgab. Philipp Iv. berief zum erstenmal die Abgeordneten des Adels, der Geistlichkeit und die des Brgertums (Etats generaux). 1328.1328 starb das Haus der Kapetiuger aus. 2. England unter den ersten Knigen aus dem Hause Anjon-Plantagenet. 1154. 1154 bestieg Heinrich Ii. aus dem franzsischen Hause Anjou-Plantagenet^) als nchster Verwandter des normannischen Knigshauses den englischen Thron. Er besa auer England durch Erbschaft und Heirat den West-liehen Teil Frankreichs als franzsisches Lehen und war hier mchtiger als sein Lehnsherr. Durch einen Zug nach Irland, wo sich verschiedene 1171. Fürsten um das Oberknigtum stritten, legte er 1171 den Grund zur englischen Herrschaft auf dieser Insel, indem er die Fürsten ntigte, ihn als Oberherrn anzuerkennen. Sein Sohn Richard Lwenherz brachte den grten Teil seiner Regierungszeit im Auslande zu, nmlich zwei Jahre in Palstina, ein Jahr in deutscher Gefangenschaft und vier in seinen festlndischen Be-sitzungen im Kriege gegen Philipp Ii. Hier fiel er im Kampfe. Sein Bruder Johann entzweite sich mit Innozenz Ih. der die Besetzung des Erzbistums Canterbury. Dieser sprach der England das Interdikt, der den König den Bann aus, erklrte dessen Absetzung und lud Philipp Ii. von Frankreich ein, das Urteil zu vollstrecken. Um nun nicht den Scherznamen Ohne-Land", den sein Vater einst dem Knaben, dem jngsten von vier Shnen, gegeben, zur Wahrheit werden zu lassen, shnte sich Johann mit dem Papste aus, nahm sein Land von ihm zu Lehen und versprach einen jhrlichen Tribut. Ein Rachekrieg, den er gegen Frankreich unternahm, endete mit seiner Niederlage. Diese Bedrngnis 1215. benutzte der englische Adel, ihm 1215 den Groen Freiheitsbrief (magna Charta libertatum), die Grundlage der englischen Verfassung, abzutrotzen. Darin versprach der König, keine auerordentlichen Abgaben zu erheben ohne Zustimmung der Reichsversammlung, die aus der hohen Geistlichkeit und den weltlichen unmittelbaren Lehnstrgern bestand, und keine willkrlichen Verhaftungen und Gtereinziehungen vorzunehmen (also Sicherheit der Person und des Eigentums). Unter Johanns nchsten Nachfolgern erhielten auch die Ritterschaft und die Städte Zutritt zum Parliament so nannte man die Reichsversammlung , das sich nun in ein Ober-Haus (House of Lords, geborene Adelsvertreter und hohe Geistlichkeit) und ein Unterhaus (House of Commons, gewhlte Vertreter der Grafschaften und der Städte) gliederte. *) Plantagenet war ursprnglich der Beiname von Heinrichs Vater, der einen Ginsterbusch (planta genista) am Helm zu tragen pflegte.
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