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1. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 93

1911 - Leipzig : Hirt
Zustnde in Deutschland. Erfindungen. 93 wurden die Taboriten von den vereinigten Kalixtinern und Katholiken unter- 1434. drckt. Nach weiteren Verhandlungen erhielt endlich auch Siegmund die Anerkennung als König von Bhmen. 3. Albrecht Ii., 14381439, und Friedrich Iii., 14401493. Mit Albrecht Ii. von sterreich, Siegmunds Schwiegersohn und Erben von Bhmen 1438. und Ungarn, beginnt die fast ununterbrochene Reihe der Habsburgischen Kaiser. Ein frher Tod vereitelte die groen Hoffnungen, die man in ihn setzte. Sein 1439. Vetter Friedrich Iii. von Steiermark war wie geschaffen, die Auflsung des 1440 Reiches zu vollenden. Des Heiligen Rmischen Reiches Erzschlasmtze" bis trieb Goldmacherei und Sterndeuterei und sah gleichmtig zu, wie die 1493-Trken, die allgemeinen Feinde der Christenheit, 1453 durch die Erobe- 1453. rung Konstantinopels dem Ostrmischen Reiche ein Ende bereiteten, an der Donau weitere Fortschritte machten und schon seine Erblnder be-drohten; wie in Bhmen und Ungarn, auf welche Lnder er Anspruch hatte, einheimische Fürsten aufgestellt wurden; wie in Deutschland Städte und Fürsten miteinander Krieg fhrten ( 97) und berall das Faustrecht herrschte. Er lie es ruhig geschehen, da Holstein unter dnische Herr-. fchaft kam, und da der Deutsche Orden, der Preußen zu einem deutschen Lande gemacht hatte, 1466 die Frchte seiner Arbeit an Polen verlor. 1166. Dem Papste besttigte der Kaiser im Wiener Konkordat alle seine bisherigen Ansprche in Deutschland, so da die hohen Zahlungen nach Rom fortdauerten und alle Erfolge der groen Konzilien fr Deutschland zunichte wurden. 94. Zustnde in Deutschland. Erfindungen. 1. Staatliches. Die Reichs stnde (die unmittelbaren Glieder des Reiches) waren zu vlliger Selbstndigkeit gelangt, und die Zahl der Reichsgebiete war durch die bliche Teilung der Lehen und die Ver-mehrnng der Reichsstdte auf etwa 300 gestiegen. Dem Reichsoberhanpt war wenig mehr geblieben als der Titel eines Knigs und Kaisers. Es gab keine Reichsstenerverfaffung, keine Wehrordnung, keine Reichs-jnstiz, keine Reichsgesetzgebung. Nur der Gedanke blieb, da jedes Recht im Reiche zuletzt auf der Verleihung durch den Kaiser beruhe und damit alle Sondergewalten im Kaisertum ihre Grundlagen htten. Wohl hielt der Kaiser fest am Hofzeremoniell, umgab sich mit Rten und Hofbeamten, ernannte Vgte fr die unmittelbar unter ihm stehenden Reichsgebiete, aber seine Macht beruhte zumeist auf seinem Hausbesitz uttb dem guten Willen der Reichsstnde*). Die Leitung der Reichsangelegenheiten *) Gregor von Heimburg, ein Rechtsgelehrter des 15. Jahrhunderts, ruft aus: O du blindes und vernunftloses Deutschland, dem einen Kaiser verweigerst du den Gehorsam und unterwirfst dich tausend Tyrannen."
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