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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 40

1905 - Breslau : Handel
40 Aus der deutschen Geschichte. gelang dem König, ein Heer aufzubringen. Bei Hohenburg an der Unstrut schlug er 1075 die Sachsen und zwang hierdurch ihre Fürsten zur Unterwerfung. Sie wurden als Gefangene in ferne Reichsteile abgeführt. Heinrich durfte glauben, die frühere Machtfülle des Königtums in Deutschland wieder hergestellt zu haben, und richtete sein Augenmerk auf Italien. Streit mit Papst Gregor Vii. Gregor Vii. vor seiner Erhebung zum Papste. Damals hatte Gregor Vii. den päpstlichen Stuhl inne. Vor seiner Erwählung hieß er Hildebrand. Durch Frömmigkeit, ' Gelehrsamkeit und Klugheit gleich ausgezeichnet, war er bereits in jungen Jahren in Rom zu hohen geistlichen Würden gelangt. 1046 begleitete er jenen der drei Päpste, der aus eigenem Antrieb auf seine Würde verzichtet hatte, freiwillig in die Verbannung nach Deutschland. Nach dem Tode desselben ging er in das berühmte Kloster Cluny. Von dort nahm ihn der zum Papste erwählte Bischof von Toul als seinen Ratgeber mit sich. Seitdem leitete er unter fünf Päpsten die weltlichen Geschäfte des hl. Stuhles und trug viel dazu bei, daß das gesunkene Ansehen des Papsttums rasch zu bisher nie erreichter Höhe stieg. Es war zum großen Teile sein Werk, daß auf einer im Jahre 1059 abge» haltenen Kirchenversammlung das Recht der Papstwahl ausschließlich den Kardinälen übertragen und jene so dem Einstusse des römischen Adels und des Kaisers entrückt ward. 1073 wurde er zum Papste erwählt. Die Reformbestrebungen Gregors Vii. Als Papst setzte es sich Gregor Vii. zur Aufgabe, die Kirche von den Mißbräuchen zu reinigen, die im Laufe der Zeit sich eingeschlichen hatten. Als solche erkannte er besonders die Simonie, die Priesterehe und die Laieninvestitnr. — Der Name „Simonie" rührt von dem Zauberer Simon her, der von den Aposteln die Wundergabe für Geld erkaufen wollte. Man versteht unter ihr den Kauf und Verkauf geistlicher Stellen. Sie hatte dazu geführt, daß unwürdige Männer in die höchsten geistlichen Ämter gelangt waren. Das Zölibat, das Gebot der Ehelosigkeit der Priester, war von solchen häufig nicht beobachtet worden und wurde nun von Gregor Vii. mit aller Strenge erneuert. Den verheirateten Priestern wurde jede Amtshandlung untersagt, den durch Simonie zu einer geistlichen Stelle Gekommenen deren Niederlegung geboten. — Viel wichtiger als das Verbot der Simonie und der Priesterehe ward das der Investitur durch Laien, denn es sprach der Staatsgewalt ein bisher von ihr ausgeübtes Recht ab und wurde die Ursache eines fünfzigjährigen Kampfes zwischen Staat und Kirche. In allen christlichen Ländern hatten Bischöfe und Äbte ausgedehnte Ländereien inne, waren gleichzeitig weltliche Fürsten. Daraus glaubten die Könige das Recht herleiten zu dürfen, daß sie die Bischöfe und Äbte ernannten und die Belehnung mit
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