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1. Unsere Kaiser und ihr Haus - S. 500

1894 - Dresden : Jacobi
500 ausgedehnten Befugnissen versehener, auerordentlicher landesherrlicher Bevollmchtigter angestellt werden (Kurator. Das Amt desselben soll fem, der die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disziplinar-Vorschristen zu wachen, den Geist, in welchem die akademischen Lehrer bei ihren ffentlichen und Privat-Vortrgen verfahren, sorgfltig zu beobachten und demselben eine heil-law, auf die knftige Bestimmung der studierenden Jugend berechnete Richtung zu geben. Die Bundesregierungen verpflichteten sich, Universittslehrer, welche durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht oder berschreitung der Grenzen ihres Berufs, durch Mibrauch ihres rechtmigen Einflusses auf die Gemter der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der ffent-liehen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlage der bestehen-den Staatseinrichtnngen untergrabender Lehren ihre Unfhigkeit zur Verwaltung des ihnen anvertrauten Amtes an den Tag gelegt haben, von den Universitten und sonstigen Anstalten zu entfernen. Von den Maregeln demagogischer Umtriebe" seien erwhnt: Innerhalb 14 Tagen versammelt sich zu Mainz eine aus 7 Mitgliedern zusammengesetzte auerordentliche, von dem Bunde ausgehende Ceutral-Untersnchuugs-Kommission. Der Zweck derselben ist eine gemeinschaftliche, mglichst grndliche und umfassende Untersuchung und Feststellung des Thatbestandes, des Ursprungs und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe gerichteten revolutionren Umtriebe und demagogischen Verbindungen. Infolge der grndlichen und umfafseudeu Untersuchungen" wurden unschuldige, patriotisch gesinnte Männer, welche dem Vaterlande zur Stunde der Gefahr die grten Dienste erwiesen hatten, gemaregelt: Jahn gefangen von einer Festung auf die andere geschleppt, Arndt seines Lehramts an der Universitt zu Bonn enthoben. Arndt spricht sich in seinen Erinnerungen ans dem uern Leben" der seine Maregelung wie folgt aus: Gegen mich und manche andere deutsche Männer sind damals folgende Beschuldigungen erhoben: geheime Gesellschaft und Bndelei, Verfhrung der Jnglinge, Trume von republikanischer Aufbauung und Wiederherstellung des Vaterlandes. Er weist dann nach, da er von keinerlei geheimen Gesellschaften etwas wisse, nicht einmal dem Tugend-bnnde angehrt habe, sondern nur Mitglied eines formlosen Mnner-bundes" gewesen sei. Und Jnglinge htte ich verfhrt? Ich will vor Gott und vor allen Redlichen verloren sein, wenn man mir einen einzigen nennt, den ich zu bser Bndelei, oder nur zu dummer Narrheit verleitet htte. Habe ich in wilder, ungestmer Zeit, wo alles aus seinen gewohnten Usern trat, auch mitunter ungestme und wildhinfliegende Worte ge-braucht, so waren sie an Männer gerichtet und nicht an unbrtige Jung-linge, auf das Ziel der Abschttelnng und Zerbrechnng fremder Tyrannei gerichtet.
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