Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche Geschichte und sächsische Landesgeschichte von der Reformation bis zur Aufrichtung der napoleonischen Militärherrschaft - S. 9

1916 - Leipzig : Teubner
2. Kaiser Karls V. vergeblicher Kampf gegen Luther usw. 9 1526 den Beschlu: Jeder Reichsstand" (Srst oder freie Stadt) soll es in Sachen des tdormser Edikts so halten, als er es gegen Gott und kaiserliche Majestt zu verantworten sich getraue. Damit wurde ausgesprochen, da die Entscheidung der den Glauben der Untertanen eine frstliche bzw. staatliche Angelegenheit sei. Auf dem nchsten Reichstage zu Speier 1529 konnten sie dem damals bermchtigen Kaiser gegenber nicht verhindern, da die weitere Einfhrung der Reformation in bis dahin katholischen deutschen Staaten vom Kaiser bei Strafe verboten wurde. Sie konnten nur gegen dieses verbot protestieren" (Protestanten"). Auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 verlangte sogar der Kaiser, der von der ihm berreichten Augsburgischen Konfession" nichts wissen wollte, da sich die Protestanten bis zum nchsten Jahre der alten Kirche wieder unterwerfen sollten, und drohte im Weigerungsflle mit dem Reichskammergerichte. vgl. fl. Richter a. a. ., S. 163, Whrend des Reichstags zu Augsburg. 1530, Seoin a. a. (D. B. 6, S. 67, Reichstag zu Augsburg. Unter Fhrung des schsischen Kurfrsten erneuerten und erweiterten daraufhin die protestantischen Fürsten und Städte ihr Bndnis durch den Schmal-kaldischen Bund, 1531. Das erneute Vordringen der Trken zwang bald darauf den Kaiser wieder zur Nachgiebigkeit. Im Nrnberger Religionsfrieden 1532 mute er den Protestanten freie Religionsbung zugestehen, bis ein Konzil der die religisen Streitigkeiten entschieden haben wrde. der den Zeitraum 15261532 vgl. Lambecf a. a. . I, Heft 10a, 5.1319. fl. Richter a. a. ., S. 163. Seoin a. a. . B. 6, S. 67. vgl. flrras a. a. ., S. 40, Luther der Johann den Beftnbigen. 4. Die Einfhrung der Reformation in Sachsen und anderen Staaten und Stdten. Unter dem Schutze der Landesfrsten war unterdessen trotz des kaiserlichen Einspruchs in einem groen Teile Deutschlands die Reformation eingefhrt worden. Das Beispiel gab Kurfürst Johann der Bestndige, hatte Friedrich der Td eise sich darauf beschrnkt, Luther persnlich zu behten und das innere Ausreifen seiner Lehre zu ermglichen, so fhrte Johann, beraten von Luther und Btelanchthon, eine Kirchenordnung ein, nach der der Staat die Pfarrer ernannte und sie durch Superintendenten" im Auftrage des Fürsten beaufsichtigen lie. So wurden die evangelischen Fürsten die obersten Bischfe ihres Landes. In einer groen Visitation" (15271529) untersuchte Luther mit einigen seiner Freunde den Zustand der Kirchen und Schulen. Klster und bermiges Kirchengut wurden vom Staate eingezogen"; der Erls kam zumeist den Schulen des Landes zugute. Um Geistliche, Lehrer und Familienvter mit den Grundgedanken seiner evangelischen Lehre vertraut zu machen, verfate Luther den Groen und den Kleinen Katechismus.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer