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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren - S. 242

1905 - Breslau : Hirt
242 Die Neuzeit. Erste Periode, 1517—1648. 2t. Okt. endlich, das unsäglich schwierige Werk zu Ende zu führen. Am 24. Oktober 1648 1648 ward der Westfälische Friede in Münster unterzeichnet. In demselben verlor Deutschland seine schönsten Grenzländer an die Fremden. Frankreich stellte für seine angebliche Hilfe weitgehende Forderungen, begnügte sich aber zuletzt mit Breisach, der Landgrafschaft im Zber-nnd Unterelslk. dem Sundgau und der Landvogtei über die zehn elsässischen Reichsstädte und Reichsdörfer: alle diese Rechte und Besitzungen waren bis dahin Österreichs Eigentum gewesen. Straßburg, die Bistümer, die reichsunmittelbaren Abteien und Herrschaften blieben dem Reiche allein unterstellt; dagegen wurden Frankreich die Bistümer Mei, Toul und Verdun (S. 209) jetzt förmlich zugesprochen. Schweden beanspruchte ganz Pommern, obgleich dies Land schon 1637 nach dem Tode des Herzogs Bogislaw hätte an Brandenburg fallen müssen (S. 212), ja selbst Schlesien. Es erhielt Vorpommern mit Stettin und den Inseln Rügen, Usedom und Wollin; als Entschädigung für Hinterpommern, das es dem Großen Kurfürsten abtreten mußte, bekam es Wismar sowie die Stifter Bremen und Verden, doch ohne die Stadt Bremen, die zur freien Reichsstadt erhoben jmiitte. Für alle diese Gebiete^hiettls Sitzltnd Stimme im deutschen Reichstage, wie sie Dänemark für Holstein schon besaß. Außer diesem Ländererwerb, durch den es die Mündungen der Oder, der Elbe und der Weser beherrschte, erhielt Die Schweiz, die sich längst vom Reiche losgerissen hatte, sowie die Niederlande (S. 218) wurden als selbständige Staaten anerkannt; doch blieb Belgien als burguudischer Kreis beim Reiche. Die deutschen Reichsstände wurden meist mit eingezogenen geistlichen Gütern entschädigt. Brandenburg, erhielt das hafenlose Hinterpommern und als Entschädigung für Vorpommern die Stifter Magdeburg. Halberstadt. Minden und Kammin; doch sollte Magdeburg dem damaligen Admimstmlortust";u dessen" Tode verbleiben, so daß es tatsächlich erst 1680 ntit-Bra-ndeubmg._vereinigt wuxde. Hessen-Kassel bekam mit Hilfe Schwedens außer einer Kriegsentschädigung Hersfeld und Rinteln; Mecklenburg entschädigte man für Wismar durch die Bistümer Schwerin und Ratzeburg. Bayern behielt die Oberpfalz und die 7. Kurwürde, dagegen blieb das Haus Friedrichs V. im Besitz der Unterpfalz und erhielt dazu die 8. Kurwürde. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben; alle geistlichen Güter, welche am 1. Januar 1624 säkularisiert, alle Pfarreien, welche an diesem Tage evangelisch gewesen waren, sollten es bleiben. Für Österreichs Protestanten war die Festsetzung dieses Normaljahrs vernichtend, weniger für Norddeutschland. Die Erzbistümer. Bremen und Magdeburg sowie 13 Bistümer wurden nicht wiederhergestellt; alle übrigen Bistümer blieben katholisch, nur in Osnabrück sollte
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