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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Seminaren - S. 451

1905 - Breslau : Hirt
§ 101. Wilhelm I. bis zum Deutsch-französischen Kriege. 451 konnte der König jetzt die Aufgabe in Angriff nehmen, die norddeutschen Staaten in einem Bunde zu vereinigen. Diese hatten schon durch besondere Verträge dem Könige von Preußen die Militärhoheit abgetreten, im Februar 1867 wurde nun der aus allgemeinen, direkten Wahlen des Volkes hervorgegangene Reichstag eröffnet, der in wenigen Wochen die Nerfassuna desiejoxmxntschen Bun d e,s beriet. Sie stimmt im wesentlichen mit der heutigen Reichsverfassung überein. Die meisten europäischen Völker mißgönnten Deutschland diese Erstarkung, am meisten die Franzosen, die es ihrem Kaiser nicht verzeihen konnten, daß er Preußen auf seiner Siegesbahn nicht rechtzeitig gehemmt oder doch wenigstens auch für Frankreich einen Ländergewinn erworben hatte. Ihr Ärger wuchs noch, als um diese Zeit die von König Wilhelm mit den süddeutschen Staaten abgeschlossenen Verträge zu Schutz und Trutz bekannt wurden. Durch den Ausgang des Unternehmens in Mexiko (S. 426) verschlimmerte sich Napoleons Lage noch mehr, und unruhig sah er sich nach einem Mittel um, sie zu bessern. Ein solches schien ihm Luxemburg zu bieten. Dies Land hatte früher eine ähnliche Stellung zu Deutschland wie Schleswig: es war durch Personalunion mit Holland verbunden, hatte seine eigene Verwaltung, gehörte aber zum Deutschen Bunde und zum Zollverein. Die Stadt Luxemburg war eine deutsche Bundesfestung, in ihr lag eine preußische Besatzung, die auch nach der Auslösung des Bundes nicht abgezogen war. Auf Napoleons Drängen war der König von Holland bereit, das seit alten Zeiten deutsche Land an Frankreich abzutreten, und dieses verlangte die Räumung der angeblich Frankreich bedrohenden Festung. Schon {schien der Krieg unvermeidlich zu sein; da gab Preußen, das noch der Ruhe bedurfte, feine Einwilligung dazu, daß die Luxemburger Frage einer europäischen Konferenz vorgelegt werde. Nach deren Entscheidung wurde die Festung Luxemburg von den Preußen geräumt, dann geschleift, das Land verblieb dem holländischen Herrscherhause, wurde für neutral erklärt und unter den Schutz der europäischen Großmächte gestellt (1867), doch blieb es im deutschen Zollverein. Die dadurch gewonnene Friedenszeit benutzte der Norddeutsche Bund, seine einzelnen Glieder zu einem Staatsganzen zu verschmelzen. Es wurde u. a. ein Mues Strafgesetzbuch aesckaffen. ein Reichsoberhandelsgericht in Leipzig eingesetzt, Freizügigkeit uitd eine neue Maß-und Gewichls-orduunq eingeführt. Auch die Verbindung mit Süddeutschland wurde dadurch noch enger geknüpft, daß der Zollverein, dem der Norddeutsche Bund als einheitliches Gebiet beitrat, auf festerer Grundlage mit den süddeutschen Staaten wieder geschlossen wurde, und im Frühjahr 1868 trat in Berlin das erste deutsche Zollparlament zusammen, das auch füb-ömtsche Abgeordnete umfaßte und' sonnt der Vorbote einer noch innigeren Bereinigung des deutschen Volkes wurde.
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