1872 -
Coblenz
: Baedeker
- Autor: Pütz, Wilhelm, Cremans, Hubert
- Auflagennummer (WdK): 12
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Karl Xi. §. 19.
fürsten, um ihn in schwedischem Interesse zu erhalten, die
Souverainetät über das Herzogthum (Ost-) Preussen. Als dieser
jedoch, um Schwedens Macht nicht zu hoch steigen zu lassen,
fernere Hülfe gegen Polen versagte und überhaupt ein Bündniss
zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im N. entstand, in
Folge dessen Dänemark Karl X. den Krieg erklärte, zog dieser
seine Gruppen aus Polen zurück, eroberte schnell das Festland
von Dänemark und nach einem kühnen Zuge über den zuge-
frorenen Belt auch die dänischen Inseln. Kaum hatte er sich
im Frieden (zu Roeskild 1658) mit der Unabhängigkeit der süd-
lichen Provinzen Sehwedens begnügt, als er dieses bereute, un-
erwartet auf Seeland landete und Kopenhagen belagerte, welches
jedoch, durch eine holländische Flotte unterstützt, die heftigsten
Stürme der Schweden abwehrte. Der plötzliche Tod des Königs
und die Minderjährigkeit seines Sohnes Karl Xi. (1660—1697)
führte den Frieden herbei, der 1660 mit Polen und dessen Ver-
bündeten zu Oliva (Johann Casimir entsagte allen Ansprüchen
an Schweden und trat Esthland, Oesel und den grössten Theil
von Liefland ab) und mit Dänemark zu Kopenhagen (im
Wesentlichen ward der Roeskilder Friede bestätigt) abgeschlossen
wurde. — Durch die Theilnahme am Kriege Ludwig’s Xiv.
gegen Holland und Brandenburg verloren die Schweden in Folge
der Niederlage bei Fehrbellin, 1675, ihre Besitzungen in
Deutschland, erhielten dieselben aber zum grössten Theil im
Frieden zu St. Germain en Lajre, 1679, zurück (vgl. S. 79).
Da der Reichsrath während Karl’s Xi. Minderjährigkeit sich eine
übermässige Gewalt angemasst und der hohe Adel sich der meisten
Krongüter bemächtigt hatte , so übertrugen die Stände dem Könige,
als er volljährig geworden, allmählich eine unumschränkte Gewalt,
welche dieser zunächst zur Einziehung der unter den vorigen Königen
verschenkten und verkauften Krongüter gebrauchte. Dadurch ward
es ihm möglich, Finanzen, Flotte und Heer ganz neu zu schaffen
und seinem Sohne Karl Xii. ein blühendes Reich und einen gefüllten
Schatz zu hinterlassen.
Gleichzeitig übertrug auch in Dänemark der zweite und dritte
Stand (Geistlichkeit und Bürger) aus Missvergnügen mit der Gewalt
des Adels dem Könige Friedrich Iii. unumschränkte Gewalt (lex regia).
Dagegen war Polen nach dem Aussterben der Jagellonen
1572 ein Wahlreich geworden und alle Gewalt in die Hände
der Adeligen gekommen.