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1. Die neuere Zeit - S. 199

1872 - Coblenz : Baedeker
Congress zu Wien. §. 50. 199 mit Ausnahme Belgiens zurückerhielt und zur Entschädigung für letzteres das Gebiet von Venedig. Preussen behielt von seinen ehemaligen polnischen Besitzungen (ausser Westpreussen) nur das Grossherzogthum Posen, tauschte den Rest von Schwedisch- Pommern nebst der Insel Rügen von Dänemark gegen Lauen- burg ein, erhielt Neufchatel und Valengin in der Schweiz zurück, und musste sich zur Entschädigung für nicht zurückfallende frühere Besitzungen (in Polen, dann Ostfriesland, Anspach, Bai- reuth) mit der Hälfte Sachsens (mit nur 2/5 der Bevölkerung) und mehreren herrenlosen Ländern am Rhein und in Westfalen begnügen. Dafür hatte es aber den Vortheil, wieder ein wesent- lich deutscher Staat geworden zu sein, während in Oesterreich die deutsche Nationalität zwar die herrschende, die slavische aber durch ihre Zahl die überwiegende war. Von den deutschen Staaten zweiten Ranges erfuhren nur Baiern und Hannover wesentliche Territorialveränderungen: Baiern erhielt für die an Oesterreich zurückgegebenen Länder (Tirol nebst Vorarl- berg, Salzburg, das Innviertel) die Pfalz auf dem linken Rheinufer und mehrere fränkische Besitzungen (Anspach, Baireuth, Würzburg Aschaffenburg). Hannover ward zum Königreich erhoben und durch Hildesheim, Ostfriesland und einige Gebiete Westfalens vergrössert. An die Stelle des deutschen Reiches mit einem Kaiser als Oberhaupt trat der deutsche Bund mit einem von sämmtlichen (38) Regierungen beschickten permanenten Bundestage in Frank- furt am Main. Zu diesem Bunde gehörten Oesterreich und Preussen nur für ihre früher zum deutschen Reiche gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein und Lauen- burg und der König der (aus der Vereinigung Belgiens mit Holland geblideten) Niederlande für das Grossherzogthum Luxem- burg. Der Zweck des Bundes sollte die Erhaltung der äussem und innern Sicherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten sein. In Italien begnügte man sich im Allgemeinen mit der blossen Wiederherstellung der alten Regierungen; nur Parma und Piacenza waren der Gemahlin Napoleon’s, der Kaiserin Marie Louise, für deren Lebenszeit zugesprochen worden, nach ihrem Tode sollten diese beiden Herzogtümer an die jüngste (ehemals spanische) Linie der Bourbonen zurückfallen, welche sich einstweilen mit dem Fürstenthum Lucca begnügen musste, das für jenen Erb-
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