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1872 -
Coblenz
: Baedeker
- Autor: Pütz, Wilhelm, Cremans, Hubert
- Auflagennummer (WdK): 12
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Deutschland. §.55.
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völlige Gewerbefreiheit) erfahren hatte, veranlasste bei der Be-
rathung der Bundesacte die Zusage landständischer Verfassungen
für alle Bundesstaaten. Da nun die Hoffnung auf Herstellung
einer politischen Einheit (in einem Bundesstaate) durch die Ge-
staltung Deutschlands als Staatenbund aufgegeben ward, so richtete
sich das Streben der Nation auf die Erfüllung des Versprechens
constitutioneller Verfassungen für die Einzelstaaten. Die meisten
Regierungen (so: die Könige von Hannover und Sachsen, der
Kurfürst von Hessen, die Grossherzöge von Mecklenburg, der
Herzog von Braunschweig) glaubten jene Zusage erfüllt zu haben,
indem sie die alten Landstände herstellten; der Grossherzog (Karl
August) von Sachsen-Weimar war der erste, welcher eine frei-
sinnige Verfassung verlieh. Seinem Beispiele folgten die ehe-
maligen Rheinbundfürsten in Süddeutschland: Baiern und Baden
mit Verleihung, Württemberg und Hessen-Darmstadt mit Verein-
barung von Verfassungen nach dem Vorbilde der französischen
Charte; auch die kleineren Staaten: Nassau, die sächsischen
Herzogthümer, Lippe u. s. w. erhielten Repräsentativ-Verfassungen.
Nur die beiden deutschen Grossmächte blieben damit zurück;
in Oesterreich war der Staatskanzler Metternich bemüht, die
alten Zustände herzustellen und sein Einfluss auf Preussen be-
wirkte, dass sich auch hier die verheissene „Repräsentation des
Volkes" verzögerte. Dies erzeugte eine Missstimmung, nament-
lich in den Turnschulen und auf den Universitäten, die sich bei
der Jubelfeier der Leipziger Völkerschlacht oder dem Wartburg-
feste (18. Oct. 1817) und in der Ermordung des russischen
Staatsrathes von Kotzebue durch den Studenten Ludwig Sand
(in Mannheim, 1819) nur zu deutlich kundgab und die sog.
.Garlsbader Beschlüsse (1819) veranlasste. Durch diese
ward die Pressfreiheit aufgehoben, eine strenge Beaufsichtigung
der Universitäten (durch ausserordentliche „Regierungsbevollmäch-
tigte") angeordnet und eine Central-Untersuchungs-Commission
zur Ermittelung demagogischer Umtriebe (in Mainz) eingesetzt.
Doch erwies sich die Furcht vor einer weit verzweigten Ver-
schwörung zum Umstürze der Verfassung Deutschlands als un-
begründet.
Während der Bundestag unter dem vorherrschenden Ein-
flüsse Metternich’s jede politische Neuerung abwehrte, that Preus-
sen selbständig die ersten Schritte zur innem Entwickelung durch