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1. Die neuere Zeit - S. 217

1872 - Coblenz : Baedeker
Deutschland. §.55. 217 völlige Gewerbefreiheit) erfahren hatte, veranlasste bei der Be- rathung der Bundesacte die Zusage landständischer Verfassungen für alle Bundesstaaten. Da nun die Hoffnung auf Herstellung einer politischen Einheit (in einem Bundesstaate) durch die Ge- staltung Deutschlands als Staatenbund aufgegeben ward, so richtete sich das Streben der Nation auf die Erfüllung des Versprechens constitutioneller Verfassungen für die Einzelstaaten. Die meisten Regierungen (so: die Könige von Hannover und Sachsen, der Kurfürst von Hessen, die Grossherzöge von Mecklenburg, der Herzog von Braunschweig) glaubten jene Zusage erfüllt zu haben, indem sie die alten Landstände herstellten; der Grossherzog (Karl August) von Sachsen-Weimar war der erste, welcher eine frei- sinnige Verfassung verlieh. Seinem Beispiele folgten die ehe- maligen Rheinbundfürsten in Süddeutschland: Baiern und Baden mit Verleihung, Württemberg und Hessen-Darmstadt mit Verein- barung von Verfassungen nach dem Vorbilde der französischen Charte; auch die kleineren Staaten: Nassau, die sächsischen Herzogthümer, Lippe u. s. w. erhielten Repräsentativ-Verfassungen. Nur die beiden deutschen Grossmächte blieben damit zurück; in Oesterreich war der Staatskanzler Metternich bemüht, die alten Zustände herzustellen und sein Einfluss auf Preussen be- wirkte, dass sich auch hier die verheissene „Repräsentation des Volkes" verzögerte. Dies erzeugte eine Missstimmung, nament- lich in den Turnschulen und auf den Universitäten, die sich bei der Jubelfeier der Leipziger Völkerschlacht oder dem Wartburg- feste (18. Oct. 1817) und in der Ermordung des russischen Staatsrathes von Kotzebue durch den Studenten Ludwig Sand (in Mannheim, 1819) nur zu deutlich kundgab und die sog. .Garlsbader Beschlüsse (1819) veranlasste. Durch diese ward die Pressfreiheit aufgehoben, eine strenge Beaufsichtigung der Universitäten (durch ausserordentliche „Regierungsbevollmäch- tigte") angeordnet und eine Central-Untersuchungs-Commission zur Ermittelung demagogischer Umtriebe (in Mainz) eingesetzt. Doch erwies sich die Furcht vor einer weit verzweigten Ver- schwörung zum Umstürze der Verfassung Deutschlands als un- begründet. Während der Bundestag unter dem vorherrschenden Ein- flüsse Metternich’s jede politische Neuerung abwehrte, that Preus- sen selbständig die ersten Schritte zur innem Entwickelung durch
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