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1872 -
Coblenz
: Baedeker
- Autor: Pütz, Wilhelm, Cremans, Hubert
- Auflagennummer (WdK): 12
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
Versuche einer Reform des deutschen Bundes. §. 55.
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Verfassung scheiterte an dem Widerspruche der Ungarn, welche
für ihre Verfassung vom J. 1848 die „Rechtscontinuität“ geltend
machten, die auch endlich (nach Sistirung der Gesammtverfassung
1865) vom Kaiser anerkannt wurde. Der Dualismus erhielt
seine Sanction durch die Krönung Franz Joseph’s zum Könige
von Ungarn, durch Einsetzung eines besondern ungarischen Mi-
nisteriums und durch Berufung des ungarischen Reichstages
(neben dem cisleithanischen).
In Preussen, welches durch die Einverleibung der Fürsten-
thümer Hohenzollern - Hechingen und -Sigmaringen (gegen Ent-
schädigung, 1849) auch eine Stellung in Süddeutschland gewon-
nen hatte, folgte König Wilhelm seinem Bruder 1861. Er begann
seine Regierung mit einer umfassenden Reorganisation des Heeres,
welche sich im deutschen Kriege des J. 1866 (s. S. 224) und
noch mehr im Beginn des französischen Krieges 1870 bewährte.
Auch nach der Herstellung des Bundestages (1851) ruhten
die Bestrebungen nach einer Reform des deutschen Bundes
nicht: Kaiser Franz Joseph berief (Aug. 1863) einen deutschen
Fürstencongress nach Frankfurt a. M. und legte demselben den
Entwurf einer Reform des deutschen Bundes (mit einem Bundes-
directorium von 6 Stimmen unter Oesterreichs Vorsitz) vor,,
welchem Preussen, ohne sich am Congresse zu betheiligen, die
Forderung der Gleichstellung mit Oesterreich im Vorsitz entgegen-
setzte. Als nun der Tod des Königs Friedrich Vii. von Däne-
mark Preussen eine Gelegenheit eröffnete, durch Einmischung in
den dänischen Erbfolgestreit seine Stellung in Norddeutschland
zu verstärken, betheiligte sich auch Oesterreich an dem zweiten
Kriege wegen Schleswig-Holstein (s. §. 63). Dänemark musste
die beiden Herzogthümer nebst Lauenburg abtreten; letzteres fiel
an Preussen, wofür Oesterreich eine Entschädigung in Geld er-
hielt; die Eroberer theilten sich zufolge der Gasteiner Convention
(s. §. 63) in die Verwaltung Schleswig-Holsteins. Indem nun
Preussen eine Annexion der Herzogthümer bezweckte, Oesterreich
aber das angebliche Erbrecht des Prinzen Friedrich von Augusten-
burg begünstigte, stieg die Spannung zwischen den deutschen
Grossmächten bis zu beiderseitigen Rüstungen. Plötzlich (April
1866) trat der preussische Ministerpräsident Graf Bismarck mit
einem neuen Plane zur Reform des deutschen Bundes hervor,
indem er beim Bundestage die Einberufung eines deutschen Par-