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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis 1648 - S. 155

1898 - Breslau : Hirt
Kaiser aus verschiedenen Husern. Die luxemburgischen Kaiser. 155 glckliche Ehe mit einem Sohne des Knigs Johann von Bhmen trennte er eigenmchtig und erregte dadurch den Zorn der Kirche noch mehr als bisher. Als er dann auch die erffneten Reichsleheu Holland, Seeland, Friesland und Hennegau fr sein Haus einzog, wurde es den Fürsten zu viel, und man whlte den Sohn Johanns von Bhmen, Karl Iv., zum Gegenknig. Ludwig begann den Kampf gegen ihn, aber ein Schlag-flu machte seinem Leben ein Ende. 40. Die luxemburgischen Kaiser. 1. Kart It.; 18461878. a. Karl Iv. Der Enkel Heinrichs Vii. wandte seine Hauptthtigkeit Bhmen zu, dessen Hauptstadt Prag seine besondere Gunst erfuhr. Er entwarf den Bebauungsplan der Stadt, erbaute auer herrlichen Kirchen die groe steinerne Moldaubrcke und grndete hier die erste deutsche 1848 Universitt. Eins der nordbhmischen Bder wurde nach ihm Karlsbad genannt. Mit den Wittelsbachern (Bayern) lebte er in Unfrieden; um ihnen im eigenen Lande zu schaden, erkannte er den falschen Waldemar als den rechtmigen Herrscher von Brandenburg an. Dagegen stellten die Wittelsbacher gegen Karl in Gnther von Schwarzburg einen Gegenkaiser auf. Nun gab Karl nach; er lie den falschen Waldemar fallen, und Gnther verzichtete gegen eine Geldentschdigung auf die Krone. Karl Iv. hatte in einer Zeit, in der die meisten Fürsten unter bestn-digein Geldmangel litten, den Vorzug, stets der volle Kassen zu ver-fgen. Das kam ihm bei der Vergrerung seiner Hausmacht zu statten. Denn zu seiner Zeit regierte in Brandenburg Kaiser Ludwigs Sohn, Markgraf Otto der Faule, ein verschwenderischer Fürst, von dem Karl fr eine groe Geldsumme das Erbrecht erkaufte. So kam die Mark Brandenburg an das luxemburgische Haus und erlebte bis zu Karls Tode eine glckliche Zeit. Durch reiche Geldspenden erreichte er es auch, da die Fürsten seinen Sohn Wenzel zum König whlten. l>. Goldene Bulle. Karls Iv. wichtigstes Werk fr Deutschland war die Goldene Bulle, ein Reichsgesetz, durch welches er die Wahl 1856 des deutschen Knigs ordnete und die Rechte der Kurfrsten bestimmte. Die Kurwrde erhielten die Erzbischfe von Mainz, Trier und Kln. ferner der König von Bhmen als Erzschenk, der Pfalzgraf vom Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und der Markgraf von Brandenburg als Erzkmmerer; sie erhielten in ihrem Kurfrstentum die oberste Gerichtsbarkeit, ohne da sich jemand gegen ihren Spruch auf den Kaiser berufen konnte; von den bisher kniglichen Rechten wurden den Kurfrsten auerdem das Mnzrecht, die Berg-werke und der Judenzoll bertragen. Alljhrlich sollte sie der König zu
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