1896 -
Bamberg
: Buchner
- Autor: Döberl, Michael
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Gymnasium
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
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tfiung und Selbstverpflegung des Heeres, keine Staats-, sondern Kirchen- und Klosterschulen). Regelmige Einnahmen waren die Ertrgnisse aus den Krongtern und den kniglichen Mnz- und Zollsttten, die Gerichtsgeflle, die Friedensgelder, die Tribute unterworfener Völker, jhrliche Geschenke der Groen. Bodenzinse aus den eroberten Grenzgebieten, die im Eigentum des Knigs standen.
2. Hof- und Zentralverwaltung. Hof- und Reichsverwaltung
sind Noch nicht getrennt.
a) Wie unter den Merovingern, bestehen auch unter den Karolingern die vier Hofmter des Seneschalks (senescalcus) oder Truchsesseu (dapifer), des Kmmeters (camerarius), des Marschalls (comes stabuli), des Mnnd-* f vx. j^Pttfen (pincernar oder buticularius).
Der Seneschalk Altknecht, sins = alt. scalc = Knecht) hatte die Sorge fr den Unterhalt des Hofes und damit die Zentralleitung der kniglichen Domnen und war zugleich Vorstand des gesamten Hofstaates. Der Kmmerer hatte die Oberaufsicht der den kniglichen Schatz und der das bewegliche Inventar am Hofe wie in den Pfalzen. Der Marschall (= Pferdeknecht, marah = Pferd, scalc = Knecht) hatte die Oberaufsicht der die kniglichen Marstlle und zugleich die Leitung des Verpflegungswesens bei Reisen des Hofes wie bei Heerfahrten. Der Mund-schenk hatte die Oberaufsicht der die kniglichen Weinberge und Kellereien. Die Inhaber dieser Hofmter, namentlich die der beiden ersten, wurden auch zu Staats-geschsten herangezogen.
Jj Stellvertreter des Knigs im Hofgerichte ist der Pfalzgras (comes palatii). An der Spitze der kniglichen Kanzlei hatte in der Merovinger-zeit ein Kollegium von weltlichen Referendaren" gestanden, in der Karolinger-zeit dagegen tritt an die Stelle dieses Kollegiums ein geistlicher Kanzler (cancellarius). Die Aufsicht der die am Hofe lebenden Geistlichen (Hos-kapelle) wie der die Hofschule bt der oberste Hofkapellan, der Archi-capellanns, der zugleich dem Könige in kirchlichen Angelegenheiten des ganzen Reiches Vortrag zu halten hat (Kultusminister). Das Amt des Hausmeiers, von welchem das merovingische Knigtum zuletzt verdrngt
worden war, ist in Wegfall gekommen.
Das Wort Kapelle bezeichnete zunchst ein Kleidungsstck, die Kapuze, msbe-sondere die des Hl. Martin; dann den Nebenraum der Kirche zu Tours, in welchem die Kapuze des hl. Martin aufbewahrt wurde; im weiteren Fortgange kleinere Kirchen namentlich an Pfalzorten, wo hnliche Reliquien wie auch Reichsschtze hinterlegt waren; zuletzt die Gesamtheit aller derjenigen Geistlichen, welche mit der Aufsicht solcher
Psalzkirchen betraut waren.
Unter Ludwig dem Deutschen wurde das Amt des Kanzlers mit dein des Archicapellanus vereinigt, der Leiter der Kanzlei wurde daniit zugleich Kultus-minister. Seit Karl dem Dicken fhrt er den Titel Erzkanzler.
Dieser karolingische Hofstaat ist vorbildlich geworden fr das rmisch-deutsche Kaisertum sowohl wie fr das Territorialfrstentum.
c) Die obersten Hof- und Staatsbeamten bildeten zugleich als con-siliarii" den Beirat des Knigs in wichtigeren Angelegenheiten der Reichs-
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