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1. Das Mittelalter - S. 111

1896 - Bamberg : Buchner
111 - Berthold von Zhringen, das Herzogtum Krnten, dem begabtesten Vertreter des damaligen Laienfrstentums, Otto von Nordheim (bei Gttingen), das Herzogtum Bayern. b) Das bischfliche Regiment Annos und Adalberts (106266). Gegen das Regiment des niederen Adels am Hofe der Regentin bildete sich eine Verschwrung; die Seele des Unternehmens war Erzbischos Anno von Kln, der bedeutendste Mitverschworene aus den weltlichen Frstenkreisen Otto von Nordheim. Nachdem die Verschworenen das knig-liche Kind der Mutter entfhrt hatten (Kaiserswerther Attentat 1062!) lag die oberste Leitung der Regierung in den Hnden des Erzbischoss Anno, neben ihm bte den grten Einflu Otto von Nordheim. Noch im nmlichen Jahre sah sich aber Anno gentigt, die Regierung mit dem Erz-bischos Adalbert von Bremen zu teilen, der durch sein gewinnendes Wesen die Stellung Annos bald untergrub. Schon Heinrich Iii. hatte den Plan gefat, den ausgedehnten schsisch-thringischen Domnen einen festen Verwaltungsmittelpunkt in Goslar zu geben und durch eine mglichst grnd-liche Ausntzung der hier vorhandenen Hilfsquellen das Knigtum Wirtschaft-lich selbstndig zu machen. Dieser Gedanke wurde jetzt von Adalbert, der die Nhe des Knigtums im Juteresse der Bremer Kirche wnschte, wieder aufgenommen. Darber bildete sich eine Unzufriedenheit, die durch den Angriff Adalberts auf die Unabhngigkeit der Reichsabteien in weitere Kreise getragen wurde. Jetzt sahen die der den Hochmut Adalberts und der ihre Ausschlieung von der Regierung mivergngten Fürsten den Augenblick gekommen, um auf einem Reichstag zu Tribur (1066) den seit einem Jahre mndig erklrten König zur Entlassung Adalberts zu zwingen. Der Wechsel der Erziehung zwischen dem strengen Anno und dem leichtlebigen Adalbert ist fr die Charakterbildung Heinrichs Iv. und fr die ersten Jahrzehnte seiner Regierung verhngnisvoll geworden. ?e) Anfang der Selbstregierung Heinrichs Iv., Maregelung Ottos von Nordheim, schsische Erhebung (1066 75). Otto von Nordheim war der einzige Fürst, welcher bisher bei allen Wand-lungen seinen politischen Einflu zu behaupten gewut hatte. Doch der auf jede Einengung seiner freien Bewegung eiferschtige König hatte das An-denken weder an Kaiserswerth noch an Tribur verloren; die durch eine zweifelhafte Persnlichkeit erhobene Anklage, Otto habe dem König nach dem Leben gestrebt, gengte, um den Herzog durch ein aus schsischen Groen zusammengesetztes Hofgericht fr friedlos erklären und ihm mit allen anderen Eigen und Lehen auch das Herzogtum Bayern absprechen zu lassen (1070). Mit Bayern ward der Schwiegersohn Ottos, Welf (Iv.), belehnt.
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