Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Mittelalter - S. 136

1896 - Bamberg : Buchner
136 als Lehen im Sinne des urkundlichen Sprachgebrauches drohte bereits zum offenen Bruche zu führen, der von den Vertretern einer Vershnungspolitik nur mit Mhe noch hintangehalten wurde. ^ Mit welchen Absichten sich Rainald schon zu Beginn der zweiten italienischen Heerfahrt trug, lehrt ein Schreiben, welches die dem kaiserlichen Heere nach Italien vorausgeschickten Knigsboten, Rainald und Otto von Wittelsbach, an Friedrich entsandten: In tali statu deus vos in praesenti constituit, quod, si vultis, et Romam destruere et de papa et cardinalibus omnem vestram voluntatem habere potestis! b) Beginn des Kampfes mit den Lombarden und dem Papste, Ausbruch des Schismas. In Italien angekommen, zwang der Kaiser Mailand zur Kapitulation und lie auf dem roukalischen Reichs-tage 1158 dem rmisch-deutschen Kaisertum sowohl die unbeschrnkte Gewalt der rmischen Csaren zusprechen als auch die in den lombardischen Stdten der Krone ehemals zustehenden Rechte (Regalien) zurckgeben. Allein gegen die Durchfhrung der ronkalischen Beschlsse erhob sich neuerdings Mai-land, und mit ihm verband sich Ppst Hadrian Iv. (in der sogenannten Verschwrung zu Anagni, 1159) und König Wilhelm I. von Sizilien. Die Doppelwahl nach dem Tode Hadrians Iv. verschrfte den Streit; es folgte ein 18 jhriges Schisma zwischen Alexander Iii. und den kaiserlichen Ppsten (Viktor Iv., Paschal Iii., Kalixt Iii.). ) Ronkali scher Reichstag. Auf dem ronkalischen Reichstage entschied zunchst ein Weistum der Fürsten, da alles Recht des Volkes in der Gesetzgebung auf den Kaiser bertragen, sein Wille Gesetz sei. Das rmische Recht, dem dieser Satz entlehnt war, hatte sich unter der Pflege der Bologneser Juristen (Jrnerius f 1140) ans einer Hilfsdisziplin der Rhetorik zu einer selbstndigen Wissenschaft entwickelt. Als Re ga l i e n wurden festgestellt: Einsetzung der stdtischen Behrden, Mnze, Zlle, Bergwerkrecht, Fischereirecht, Strafgelder, Gter derjenigen, welche unerlaubte Ehen eingingen, Gter der Gechteten :c. Diese Regalien sollten die Städte, soweit sie nicht knigliche Verleihungsurkunden aufweisen konnten, zurckgeben, aber nicht an ihre frheren Inhaber, die Bischfe, sondern unmittelbar an den Kaiser selbst. Die Bischfe behielten nur den Rest der Regalien, welchen sie den Stdten gegenber noch behauptet hatten. Eine finanzielle Grundlage ihrer Herrschaft, wie sie die Könige in den wirtschaftlich vorgeschrittenen romanischen Landen bereits besaen und wie sie die beiden letzten Salier in Deutschland vergebens erstrebt hatten, schienen die Staufer in Italien damit erreicht zu haben. ) Emprung Mailands. Die Mailnder Gesandten hatten allerdings ihre Zustimmung zu den ronkalischen Beschlssen gegeben. Allein gegenber den Knigsboten Rainald und Otto von Wittelsbach berief sich die Mailnder Brger-schaft auf das ihnen in der Kapitulation zugestandene Recht der Konsulwahl, das niedere Volk aber schritt zum offenen Aufruhr. Der deshalb (1159) gechteten Stadt schlssen sich auer Krema nur Brescia und Piacenza an; um so mchtigere Bundes-genossen fand Mailand an dem Papste und an dem König Wilhelm von Sizilien. 7) Letzte Streitigkeiten Friedrichs I. mit Papst Hadrian Iv. Die ronkalischen Beschlsse mit ihren altrmischen Vorstellungen vom Kaiser-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer