Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Mittelalter - S. 152

1896 - Bamberg : Buchner
152 Verweser und dem Papste in Mittel- und Unteritalien der offene Krieg. Erst nach der Rckkehr Friedrichs kam es unter Vermittlung der Fürsten 1230 zum Prliminarfrieden von San Germano und bald darauf zum definitiven Frieden von Ceperano; damit war der Kreuzzug Friedrichs und der Waffenstillstand mit dem Sultan von gypten auch vom Papste thatschlich anerkannt. 4. Friedensjahre 12301235. Gesetzgeberische Thtigkeit Friedrichs, Ii. fwit Hilfe der geistlichen Fürsten war Friedrichs Sohn, Heinrich (Vii.), zum Könige gewhlt worden, der Vermittlung der geistlichen und weltlichen Fürsten verdankte Friedrich vornehmlich den Frieden von San Germano. Wie die , ,Ckinqederati.o jcum priiicipibus ecclesiasticis'' (1220) der Lohn der geistlichen Fürsten fr die Knigswahl Heinrichs (Vii.) gewesen war, so war das Statutum in favorem princirmm" (1231/32) der Lohn fr die frstliche Mitwirkung bei demfriedensschlnsse von San Germano. Beide zusammen gelten als die reichsgesetzliche Grundlage fr die thatschlich schon frher beginnende Entwickelung der frstlichen Landeshoheit oderterritorialitt(6omwi terrae" s. S. 164). Indem gleichzeitig die Landesherrn bei der Landesgesetzgebung an die Mitwirkung der maiores et meliores terrae" gebunden wurden, wurde zugleich die reichsgesetzliche Grundlage geschaffen fr die landstndi-fchen Verfassungen. fo) Zu derselben Zeit, da Friedrich der Auflsung Deutschlands in selbstndige Territorien freien Lauf gewhrte, hob in Sizilien eine Gesetzgebung an, welche aus dem normannischen Knigreiche einen absolu-tistisch regierten Beamtenstaat im Sinne des aufgeklrten Absolutismus des 18. Jahrhunderts, mit dessen Vorzgen und dessen Schattenseiten, zu organisieren versuchte. Es war die frheste Erscheinung des historisch not-wendigen Mittelgliedes zwischen dem mittelalterlichen, stndisch gegliederten und dem modernen Beamten- und Rechtsstaat. Ein Spruch des Bruders Werner wnscht von Kaiser Friedrich, er mge Deutsch-land so regieren, wie er Apulien eingerichtet habe. 5. Absetzung Heinrichs (Vii). Reichstag zu Mainz 1235. a) Aus dieser Friedeusthtigkeit heraus rief den Kaiser die Emprung seines Sohnes Heinrich (Vii.) nach Deutschland. Der junge König hatte anfangs unter der Regentschaft des Erzbischoss Engelbert von Kln, nach dessen Ermordung unter der kurzen Regentschaft des Herzogs Ludwig des Kelheimers von Bayern gestanden; seit 1229 fhrte er die Regier-ung selber, aber unter der Oberherrschaft des Kaisers. Verleilet von der Reichsministerialitt wollte er vllig selb stndige Politik treiben und setzte sich in offenen Wiberspruch mit dem Vater, ohne aber bei selbst guten
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer