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1. Das Mittelalter - S. 189

1896 - Bamberg : Buchner
189 kam es zu einem zweiten, dem Mnchener Vertrage, in welchem Ludwig versprach, mit Friedrich die Regierung des Reiches zu teilen. Auch dieser Vertrag blieb unausgefhrt infolge des Widerspruchs der Kurfrsten, namentlich der ltzelburgischen Partei. In einem dritten Vertrage machte sich Ludwig erbtig, auf das Reich zu Gunsten Friedrichs zu verzichteil, falls dieser die Genehmigung des Papstes erlange. Der Papst erkannte, wie zu erwarten war, Friedrich nicht an, dessen Knigtum aber wurde bedeutungslos durch den Tod Leopolds; bald darauf ist Friedrich selbst gestorben (1330). ^ Inzwischen war Ludwig auf die Einladung der Ghibellinen nach Italien gezogen. In dem verdeten Rom, wo es zu einem Aufstand gegen das avignouesische Papsttum gekommen war, empfing er im Namen der Republik aus den Hnden des Senators Sciarra Colonna die Kaiserkrone (1328). Auf Drngen der kirchlichen und litterarischen Widersacher wurde Johann Xxii. in einer Volksversammlung abgesetzt und ein Minorit unter dem Namen Nikolaus V. auf den ppstlichen Stuhl erhoben. Bei seinen geringen Streitkrften und seinem Geldmangel mute Ludwig bald darauf unter den Verwnschungen des Volkes die ewige Stadt verlassen. Die Rmer shnten sich mit dem avignonesischen Papste wieder aus, und auch Nikolaus V. unterwarf sich. Die Romfahrt Ludwigs hatte wohl zu lauten Kundgebungen der Ghibellinen gefhrt, aber auch den Gegensatz zur Kurie verschrft. Bei seiner Rck-kehr nach Deutschland lie Ludwig nicht die geringste Spur einer kaiserlichen Herrschaft in Italien zurck (1330). Die glcklichen Jahre Ludwigs des Bayern. In Deutschland stand trotz der ppstlichen Prozesse die Mehrheit der Nation auf der Seite des Kaisers. Und als nach dem Tode Papst Johanns Xxii. (1334) die mit dessen Nachfolger Benedikt Xii. angeknpften Friedensversuche von den Knigen von Frankreich und Neapel hintertrieben wurden und Ludwig nun-mehr in Unterhandlungen mit dem Feinde Frankreichs, dem ihm verschwgerten Könige Eduard Iii. von England, trat (englisch-franzsischer Erbfolgekrieg!), ging eine gewaltige nationale Bewegung durch Deutschland, auch die Kurfrsten traten fr den Kaiser ein. Im Jahre 1338 erklrten diese zu Rense fr Recht und bewhrte Gewohnheit des Reiches, der von allen oder von der Mehrheit der Kurfrsten Gewhlte sei befugt, die kniglichen und kaiserlichen Rechte zu den, ohne der Besttigung des Papstes zu bedrfen (vgl. Nrn-berger Appellation). Dem Kurfrstentage von Rense folgte der Reichstag zu Frankfurt; hier ward der Beschlu von Rense dahin erweitert, da der von der Mehrheit Gewhlte auch befugt sei, den Kaisertitel zu führen. Im nmlichen Jahre 1338 fand dann eine persnliche Zusammenkunft zwischen Ludwig und Eduard Iii. zu Koblenz statt; in feierlicher Frstenversamm-
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