Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Das Mittelalter - S. 226

1896 - Bamberg : Buchner
226 teuden Parteien Waffenstillstand befahl, der König von Frankreich aber jede ppstliche Einmischung in weltliche Dinge abwies. Bonifaz verbot nun (auf Grund des kanonischen Rechtes) bei Strafe des Bannes die knigliche Besteuerung des Klerus, Philipp aber, um den Papst zu treffen, jedwede Ausfuhr von Gold und Silber aus Frank-reich. Nun bewilligte der Papst die Besteuerung der Kirche unter gewissen Bedingungen, wogegen der König sein Ausfuhrverbot zurckzog. Beim Wiederausbruch des Streites entbot Bonifaz die franzsischen Prlaten zu einer Synode nach Rom. um der den ebenfalls geladenen König zu Gericht zu sitzen; Philipp aber berief die drei Stnde zu einer gemeinsamen Reichsversammlung nach Paris und lie hier seine Beschwerden gegen den Papst vortragen mit der das franzsische Nationalgefhl verletzenden Zuspitz-ung. als habe Bonifaz das franzsische Reich zu einem Lehen des Papstes erniedrigen wollen. Auf der von nur wenigen franzsischen Geistlichen besuchten Synode zu Rom (1302) bedrohte Bouisaz den König mit dem Bann und erlie die berhmte Bulle Unam San et am", in der er aus der Einheit der Kirche die einheitliche ppstliche Obergewalt in geistlichen wie in weltlichen Dingen folgerte (ppstliche Schwertertheorie, s. S. 163); der König aber appellierte an ein allgemeines Konzil und lie, um dessen Berufung zu erzwingen, durch seinen Kanzler in Verbindung mit dem papstfeindlichen Hause Kolouna den Papst verhaften. Zwar wurde Bonifaz befreit, er starb aber wenige Tage spter an den Folgen der Aufregung. Sein zweiter Nachfolger, der frhere Erzbischos von Bordeaux, Clemens V., verlegte 130^3den ppstlichen Sitz nach Avignon. Aufhebung des Templerordens. Clemens V. widerstand wohl der Forderung eines Glaubensprozesses gegen Bonifaz Viii., willigte aber (1312) in den vom König verlangten Proze gegen die in Frankreich reichbegterten Templer, denen Ketzereien und die unglaublichsten Laster schuldgegeben wurden. Nach einem hchst un-gerechten Verfahren endigten der Gromeister und andere Ordensritter als rckfllige Ketzer auf dem Scheiterhaufen. X Niedergang des Knigtums unter den ersten Valois. Mit den drei auf einander folgenden Shnen Philipps Iv. (Ludwig X., Philipp V., Karl Iv.) erlosch 1328 die ltere Linie des kapetingi-schen Hauses. Ihr folgte nach dem sogenannten salischen Gesetze" der nchste mnnliche Seitenverwandte, Philipp Vi. (1328 1350), ein Neffe Philipps Iv. und Sohn Karls v. Valois, und damit die Linie Valois. Gegen ihn erhob Ansprche König Eduard Iii. von England als Sohn der Schwester der drei letzten Kapetinger. Die ausschlielich mnnliche Erbfolge im Frstentum hatte sich wohl bei den Deutschen erhalten, keineswegs aber in England und Frankreich. Fr die nunmehrige gesetzliche Anerkennung der deutschen oder, wie sie dieselbe nannten, der salischen Erbfolge waren den franzsischen Groen politische Grnde magebend, die Erhalt- ung der Selbstndigkeit Frankreichs. Philipp Iv. und sein Bruder Karl v. Valois ____\_ /_i_ Ludwig X. Jsabella, Gem. Philipp V. Karl Iv. Philipp Vi. Eduard Ii. v. England. _I_ Eduard Iii.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer