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1. Geschichte der Provinz Sachsen - S. 89

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
31. Der Bauernkrieg. 89' zu trennen vermochten, so blieben manche alten Bruche noch lange bestehen; man feierte z. B. noch viele Feste und Aposteltage, hielt Vespern und Messen, sang vieles lateinisch, und beim Abend-mahl waren weigekleidete Meknaben behilflich. Die jetzt bestehende Form des Gottesdienstes hat sich hier wie auch anderswo erst im Laufe der Zeit herausgebildet. 10. Auf dem Eichsfelde konnte die Reformation keine Wurzel fassen. Diese Gegend gehrte seit dem elften Jahrhundert zum Erz-bistum Mainz. Der Erzbischof Daniel, der zur Zeit der Kirchen-erneuerung hier regierte, wute dem Eindringen der neuen Lehre erfolgreichen Widerstand entgegen zu setzen. Bis heute ist auch die katholische Kirche hier vorherrschend geblieben, und es finden sich dort nur sehr wenig evangelische Gemeinden. 31. Der Kauernkrieg. 1. Lage der Bauern. Im 11. und 12. Jahrhundert war der Bauernstand in die Hhe gekommen und hatte im 13. und 14. Jahrhundert seine Bltezeit gehabt. Freilich Abgaben und Dienste aller Art waren immer noch zu leisten; aber sie drckten ihn nicht sonderlich. Zum grten Teil stammten diese noch aus dem 9. und 10. Jahrhundert und waren nicht gewachsen, während der Bodenwert und der Bodenertrag auerordentlich gestiegen waren. Dabei hatte sich der Bauer recht gut gestanden und war zu behbigem Wohlstand ge-kommen, während der Grundherr, der Ritter, bei seiner gesteigerten Lebenshaltung mehr und mehr in eine miliche Lage geriet. Daher tritt seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts bei ihnen das Bestreben hervor, von den Bauern mehr herauszuholen und sie persnlich herabzudrcken, womglich sie wieder in eine grere Ab-hngigkeit zu bringen. Derselben Gefahr waren auch die Bauern ausgesetzt, die an geistliche Stifter und Klster zinsten; denn auch dem kirchlichen Grundherrn war eine Erhhung der Einnahmen sehr erwnscht. Begnstigt wurde dieses Streben der Grundherrn durch das damals aufkommende rmische Recht, das die rmischen Verhltnisse auf die ganz anders gearteten deutschen anwenden wollte und namentlich die bindende Kraft des Herkommens und des Gewohnheitsrechts ganz auer acht lie. Der selbstbewute und an eine gewisse Selbstndigkeit gewhnte Bauer sah sich nun in seinem Fortkommen bedroht und fhlte sich rechtlos, es kam ihm der Gegensatz zwischen arm und reich, zwischen hoch und niedrig zum Bewutsein. Zwischen den Reichen und den Armen ist ein alter Ha gewesen," sagt schon die Magdeburger Schppenchronik gelegentlich eines Aufstandes von 1402. Bei dem Landesherrn fanden die Bauern keinen Schutz, da erhoben sie sich
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