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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 245

1892 - Breslau : Hirt
Die französische Revolution. 245 Die Nationalversammlung hob alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit auf und forderte die „allgemeinen Menschenrechte" zurück. Die Adeligen verzichteten auf ihre Vorrechte, die Geistlichen auf den Zehnten; Ämterverkauf und Zünfte wurden aufgehoben, die Steuern gleichmäßiger verteilt; alle Staatsbürger sollten zu allen Ämtern zugelassen werben. Das Volk verübte bereits solche Greuelthaten, daß bei' größte Teil des Hofes und des Abels das Land verließ; nur der König blieb schutzlos in Versailles zurück. Da beschlossen die Freiheitsmänner unter bet Anführung des Herzogs von Orleans und seiner Anhänger, den König ganz in ihre Gewalt zu bringen. Mit Geld bestochen und vom Branntwein berauscht, zog ein wüster Pöbelhaufen, Männer und Weiber, nach Versailles und brachte den König mit Gewalt nach Paris, wohin nun auch bald die Nationalversammlung folgte. In dieser hielt es eine Partei mit dem Königtum, eine andere mit der Republik; die gefährlichsten Feinde des Königs waren die Jakobiner. (Sie hatten ihren Namen von ihrem Versammlungsorte, einem Jakobinerkloster.) Zu Anfang des Jahres 1790 wurden alle Klöster und geistlichen Orden aufgehoben; alles Kirchengut wurde für Staatseigentum erklärt; die Geistlichen sollten ihr Gehalt aus der Staatskasse erhalten und den Bürgereid leisten. Alle äußerlichen Zeichen der Standesunterschiede wurden beseitigt; Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, das war die Losung! Frankreich erhielt eine neue Einteilung; gleiche Münzen, Maße und Gewichte wurden eingeführt; für alle sollte gleiches Recht gelten, die Folter wurde abgeschafft. Der König war schon völlig machtlos; als er sich vor Gewaltthätigkeiten nicht mehr sicher fühlte, suchte er sich durch die Flucht ins Ausland zu befreien, wurde aber unterwegs erkannt und gezwungen, nach Paris zurückzukehren. Seitdem schwebte feine Person in beständiger Gefahr; er mußte sich vorläufig aller königlichen Gewalt enthalten. Die Nationalgarde, d. h. die bewaffnete Bürgerschaft von Paris, konnte die Unthaten des Pöbels kaum länger in Schranken halten. Viele der Besseren schlossen sich aus Furcht dem niedern Volke an, und es wurde Sitte, recht zerrissen und zerlumpt aufzutreten. c. Der König im Kerker und auf dem Blutgerüst. Bald nach des Königs Rückkehr kam die neue Verfassung zustande, durch welche die Rechte des Königs sehr beschränkt wurden-. An die Stelle der verfassunggebenden Nationalversammlung, die sich auflöste, trat die gesetzgebende Versammlung. Sie allein besaß das Recht der Gesetzgebung; dem Könige wurde nur das Recht zugestanden, die Ausführung eines Gesetzes durch die Verweigerung seiner Bestätigung vier Jahre hinauszuschieben. Die gesetzgebende Versammlung bestimmte, daß alle Ausgewanderten, Emigranten genannt, welche nicht bis Anfang 1792 zurückkehren würden, ihrer Güter beraubt und zum Tode verurteilt werden sollten. Auch sollten die Priester, welche den
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