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1. Lehrstoff der Unterprima - S. 71

1914 - Hannover : Manz & Lange
Bekämpfung der Sonderbestrebungen und Begründung der Einheit usw. 71 äußeren Feinde zusammenzufassen, hatte ein Erstarken der noch keineswegs erstorbenen Sondertümelei zur Folge. Die Stämme, die früher ein selbständiges Ganzes ausgemacht hatten, schlossen sich, da das Reichsoberhaupt sich wenig oder gar nicht mehr um ihr Wohl und Wehe kümmerte, in sich fester zusammen und suchten aus eigener Kraft der normännischen und ungarischen Bedränger Herr zu werden. Dabei stellte sich das Volk unter die Führung irgend eines einheimischen Großen oder auch eines hohen königlichen Beamten, z. B. des Markgrafen1), und wenn er sich bewährte, so hielt man sich beim Tode des Yaters gern an seinen ältesten Sohn, so daß sich eine Art Erblichkeit herausbildete. So entstanden in der zweiten Hälfte des neunten und im Anfang des zehnten Jahrhunderts die deutschen Stammesherzogtümer. A. Am frühesten erscheinen Stammesherzöge bei den Sachsen2). Inhaber der herzoglichen Gewalt war das durch reichen Grundbesitz ausgezeichnete einheimische Geschlecht der Liudolfinger, so benannt nach Liudolf, der bald nach dem Jahr 850 als Herzog genannt wird und seine Würde nacheinander auf seine beiden Söhne vererbte. B. In Franken3) erlangte Graf Konrad4) nach dem Untergang Adalberts von Babenberg herzogliche Gewalt, die sich jedoch noch nicht über das ganze Franken erstreckte. C. In Baiern5) führte zum erstenmal wieder Arnulf, dessen Vater unter Ludwig dem Kind an der Spitze seines Stammes im Kampf gegen die Ungarn gefallen war, den herzoglichen Titel. D. In Lothringen6) legte sich gegen Ende der Regierung Ludwigs des Kindes Graf Reginar, ein ehemaliger Königsbote, den herzoglichen Namen bei. E. Am spätesten wußte die herzogliche Gewalt in Ale-mannien7) aufzukommen. Erst gegen das Ende von Konrads I. *) So hieß der Graf, der in einem G-renzbezirk, einer Mark, den militärischen Oberbefehl führte. 2) Der Umfang des Herzogtums Seite 53. 3) Südlich bis zur Murg, östlich bis zur Rednitz, nördlich bis zur Mündung der Fulda und Werra, westlich bis zum Hunsrück. 4) Sohn des Seite 69 erwähnten Konrad. 5) Im Süden bis zur obern Etsch, im Osten bis zum Böhmerwald und dem Gebiete der Ungarn, im Norden bis zum Fichtelgebirge, im Westen bis zum Lech. 6) Südwestlich von Sachsen, westlich von Franken und Alemannien. 1) Umfaßt Elsaß, Ostschweiz, das Allgäu und das Gebiet südlich von Murg und Altmühl und westlich vom Lech.
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