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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 210

1905 - Breslau : Hirt
210 Geschichte der morgenlndischen Völker. 116. Sein in den Nil geworfener Leichnam wurde in Phnizien ans Land gesplt und von Isis nach gypten zurckgebracht. Horus aber berwand Typhon und rchte den Tod seines Vaters. In diesem Kampfe zwischen Osiris, Typhon und Horus ist der ewige Kampf der bsen Naturkrfte mit den segenspendenden personifiziert, der stets mit dem Siege des Guten endigt. b) Tierdienst. Den Gttern waren Tiere geheiligt; die Tiere waren aber auch zugleich Symbole der Götter, in denen sich die besondern Eigenschaften der Götter wiederfanden. Darum findet man Horus bald als Mensch, bald als Sperber dargestellt, aber auch vereinigt erscheinen beide Formen, ein Menschenkopf auf einem Tierleibe, oder ein Menschen-leib mit einem Sperberkopse. Eines der bekanntesten heiligen Tiere war der Phnix, der sich alle 500 Jahre im Tempel des Ra verbrannte, um von neuem aus seiner Asche zu erstehen. Diese Sage vom Phnix be-deutet einen Zeitabschnitt von 500 Jahren, der sich ewig aus sich selbst erneut. Das lebendige Bild des Gottes Osiris war der Stier Apis. Der Apis, ein Stier von schwarzer Farbe mit einem weien Stirnflecke, wurde alle 25 Jahre von den Priestern neu gewhlt. Heilige Tiere waren ferner Ibis, Katze und Krokodil. c) Tod und Gericht. Die gypter glaubten an eine Unsterblichkeit der Seele. Herodot sagt: Die gypter waren die ersten Menschen, die behaupteten, da die Seele des Menschen unsterblich sei." Nach dem Tode des Menschen trat, wie die gypter meinten, die Seele in die Unter-welt ein. Hier nahm sie Osiris in Empfang und sa mit 42 Richtern der sie zu Gericht. Wurde sie rein erfunden, dann erhielt sie Herz und Glieder zurck, um die Waudruug nach den Gefilden des Ra anzutreten. Mg. 90.) 2. Verfassung. Die Verfassung gyptens war seit den frhesten Zeiten die monarchische. Die ersten Regenten waren der Sage nach Götter gewesen, und die spteru Könige wurden als Nachfolger der Götter betrachtet und selbst gttlich verehrt. Ihnen waren bereits zu Lebzeiten Tempel geweiht; besondere Priester dienten ihrem Kulte, Feste wurden ihnen zu Ehren gefeiert, und ihr Tod hatte eine 72tgige all-gemeine Landestrauer zur Folge. Der Pharao war der absolute Herrscher des Staates, oberster Gesetzgeber, Richter, Heerfhrer und oberster Priester. Das Knigtum war erblich; auch Frauen und Tchter waren erbfolge-berechtigt. Nach den erhaltenen Bildern zu schlieen, waren die Könige von einem stattlichen Hofstaate umgeben. Goldne und silberne Haus-gerte waren keine Seltenheit; auf den Denkmlern sind die Geschirre der Pferde reich verziert und die Sessel mit knstlichen Schnitzereien geschmckt. Die Regierung in den einzelnen Landesteilen wurde von Statthaltern aus-gebt, die der König ernannte. Das Volk war nach den Berufskreisen in Kasten geschieden, die
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