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1. Das Alterthum - S. 28

1877 - Leipzig : Hirt
28 Erste Abtheilung. Dritter Abschnitt. Zweites Kapitel. Aristokratie kriegerischer Geschlechter gebildet, welche das alte Knig-thum mehr und mehr schwchte und den geringen Mann bedrckte; dazu kam in Lakonien Zwietracht durch ein Doppelknigthum und damit gefhrliche Verwirrung der das Land. Da wird Lykurg der politische Reformator in Lakonien und der eigentliche Begrnder eines gceinigten spartanischen Kriegerstaates. Nachdem er, wie eine der vielen Erzhlungen der ihn besagt, edelgesinnt die Versuchung der treulosen Wittwe seines verstorbenen kniglichen Bruders, mit ihr die erledigte Herrschaft zu theilen, von sich gewiesen und seines Bruders nachgelassenem Shnlein Leben und Knigthum gerettet, dann auf Reisen fremde Gesetze kennen gelernt hatte, wurde er seinem Volke ein sittenstrenger Gesetzgeber, und da der delphische Gott den Spar-tanern Glck und Macht verheien, so lange sie an seinen Ordnungen und Satzungen festhalten wrden, soll er seinen Landsleuten einen Eid abgenommen haben, bis zu seiner Rckkehr nichts an diesen Gesetzen zu ndern, in die Fremde gereist und nicht zurckgekehrt sein. Die von ihm gelste Aufgabe bestand in ihrem Kerne darin, da er den Stand der dorischen Eroberer, den Kriegsadel, die freien Spar-tiaten, zu einer einheitlichen Krperschaft streng und fest zusammenschlo, damit diese herrschende gehate Minderzahl der die unterworfene Mehrzahl der brigen mehr oder weniger geknechteten Bewohner Lacedmons ihre Herrschast behaupten konnte. Diese ur-sprngliche achische Bevlkerung zerfiel in Periken, d. i. die Eigentmer der minder ergiebigen gebirgigen Theile des Landes, Ackerbau, Gewerbe und Handel treibend, zins- und kriegsdienstpflichtig, persnlich frei, aber ohne politische Rechte, und Heloten, die mit Gewalt entwaffneten Landeseinwohner, ein der Gefammtgemeinde der Spartiaten gehriger leibeigener Bauernstand, der gegen den halben Ernteertrag die Gter der Spartiaten bebaute, Schildknappendienste im Kriege leistete und der Willkr und dem Stolze der spartiatischen Herren sich schutzlos preisgeben mute, schon uerlich durch die Sklaven-tracht, Lederkappe und Schaffell, von dem siegreichen Dorer unter-schieden, fr den allein Lykurgs Gesetze gegeben waren. Die Staaatsgewalten der spartanischen Verfassung: a) Zwei Könige, heraklidischer Abkunft: Oberseldherrn und Richter im Felde mit priesterlichen Functionen bei Staatsopfern, Vor-sitzende im Rathe der Alten, doch nur mit einer Stimme bei Ab-stimmungen, mit reichlichen Einknften und mannigfaltigen Ehren (eigenes Grundstck, Ehrenantheil an der Kriegsbeute, Opfergaben, Einknfte vom Perikenlande, Ehrenplatz, doppelte Portionen beim Opfermahle; vorgeschriebene Volkstrauer bei ihrem Tode). b) Rath der Alten, Gerusia, ein Senat aus 28 bis der 60 Jahre alten Spartiaten, durch Zuruf von der Volksversammlung auf Lebenszeit gewhlt, Staatsrath der Könige und oberstes Landes-gericht.
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