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1. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 100

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
100 Vierte Periode. Von 1273 1517. im Herzogtum Sachsen-Wittenberg, das durch die Goldene Bulle Kurfrstentum geworden war, das Askanische Haus ausstarb, bertrug Kaiser Sigmund 1423 Friedrich Iv. dem Streitbaren zur Belohnung fr seine Hilfe in den Hussitenkriegen die Nachfolge in Sachsen-Wittenberg und die Kurwrde. Seitdem dehnte sich der Name Sachsen der den ganzen Wettinschen Besitz aus. Aus den fortwhrenden Erbteilungen erwuchs der verheerende Bruderkrieg (1446 51) zwischen Friedrich Y. dem Sanftmtigen und Wilhelm. In Beziehung zu ihm steht der Prinzenraub, die Entfhrung der Shne Friedrichs Ernst und Albrecht vom Altenburger Schlosse durch den Bitter Kunz von Kauffungen (1455), der ein hohes Lsegeld zu erpressen hoffte, aber gefangen genommen und hingerichtet wurde. Nach Friedrichs V. Tode (1464) regierten zunchst die Brder Ernst und Albrecht gemeinsam, bis 1485 die Teilung vorgenommen wurde: Ernst erhielt das Kurfrstentum Sachsen (mit Wittenberg), Albert das Herzogtum Sachsen (mit Dresden und Leipzig). Seitdem zerfiel das Haus Wettin in die ltere Ernestinische und die jngere Albertinische Linie. Die Niederlausitz, lange ein Zankapfel zwischen Sachsen, Brandenburg und Bhmen, war im 14. Jh. an Bhmen gefallen, ebenso das Land Bautzen-Grlitz (die Oberlausitz); doch erhielten sich beide Landschaften, besonders die Städte, sehr selbstndig. In Kursachsen folgte auf Ernst Friedrich der Weise (1486 1525), im Herzogtum auf Albrecht Georg der Brtige (1500 1539). y) Die Wittelsbacher erwarben im 13. Jh. (1227) durch Heirat zu Bayern auch die Pfalz, die 1356 die Kurwrde erhielt. Auch hier finden wir wiederholte Erbteilungen, so da zwei Hauptlinien entstanden, die pflzische (Rhein- und Oberpfalz) und bayrische (Ober- und Niederbayern), die jede wieder in mehrere Zweige zerfielen. Yerheerende Kmpfe waren auch hier die Folge der verhngnisvollen Teilungen. Nach dem Aussterben der bayrischen Linie (1777) wurden alle Wittelsbachischen Lande vereinigt. 81. c) Die Einungen. Da die Beichsritter und die Reichsstdte in ihren territorialen Bestrebungen an den Fürsten heftige Gegner fanden, da ferner die zahlreichen Landfriedensordnungen des 14. Jh. wirkungslos waren und die Bechtsunsicher-
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