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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 84

1905 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
84 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gregen-wart. — Erster Abschnitt. Von 1789—1815. und das Recht des Widerstandes gegen Unterdrückung; so wurde jede staatliche Autorität von vornherein aufgehoben. Adel, Titel, Wappen, jede Beschränkung der Presse wurden abgeschafft. Gemäß Montesquieus Irrlehre von der Teilung der Gewalten wurde die Gesetzgebung in die Hände allein der Nationalversammlung gelegt. Der König durfte sie nicht auf lösen, konnte keine Gesetze vorschlagen, hatte ein nur suspensives Yeto und war Inhaber allein der vollziehenden Gewalt, die aber völlig machtlos gemacht wurde (s. 2). Die Richter wurden vom Volke auf 6 Jahre gewählt; somit war das oberste Erfordernis einer unparteiischen Rechtspflege, die Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit der Richter, nicht vorhanden; und dem gegenüber waren die wohltätigen Neuerungen, Unentgeltlichkeit, Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Prozeßverfahrens, Schwurgerichte für Strafsachen, Aufhebung der Folter, ohne Belang. 2. Zum Zweck der Verwaltung wurde Frankreich, mit Beseitigung der alten historischen Provinzen, in Departements eingeteilt, die nach Gebirgen und Flüssen benannt waren und in Distrikte (heute Arrondissements), Kantone und Gemeinden zerfielen. Diese waren gegenüber den staatlichen Behörden so selbständig, daß die Staatsgewalt und das Königtum ganz ohnmächtig und Frankreich fast in 43000 kleine Republiken aufgelöst war. 3. Um der Finanznot mit einem Male abzuhelfen, zog man sämtliches Kirchengut ein (dazu kamen später die Güter der Emigranten) und erklärte es für Staatseigentum, mit dem man die Staatsschulden bezahlen wollte (also mit dem Kapital statt mit den Zinsen des Kapitals). Da aber der Verkauf der Güter nicht sogleich bewirkt werden konnte, gab man zunächst ein Papiergeld (Assignaten) aus, dessen Deckung in den Gütern bestehen sollte. Die Geistlichen sollten vom Volke gewählt und aus der Staatskasse besoldet werden, vor der Weihe aber den Eid leisten treu zu sein der Nation, dem Gesetz, dem König und der Verfassung; gegen die den Eid weigernden sollte mit strengen Strafen vorgegangen werden. Trotzdem weigerte der größte Teil des Klerus den Eid, und die neue Kirchen Verfassung trug den •gerkrieg in ihrem Schöße.
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